Alice Šrámková | 8.10.2024
IFRS 18 Darstellung und Offenlegung im JahresabschlussSteuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
Ausgabe Nr. 4, herausgegeben am 22. Februar 2013
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Verdienst die Pflicht zur Einreichung einer Steuererklärung begründet? Die Antwort finden Sie im Artikel im elektronischen Newsletter Finanzmanagement Nr. 4, welcher aus § 38g Einkommensteuergesetzes Nr. 586/1992 Slg. hervorgeht. Die Steuererklärung muss jeder einreichen, dessen Jahreseinkünfte, die Gegenstand der Personeneinkommensteuer sind, 15 Tsd CZK überstiegen, sofern es sich nicht um steuerbefreite Einkünfte oder Einkünfte handelt, auf welche die Quellensteuer erhoben wird. Derjenige, der die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit und die Funktionsbezüge laut §6 Gesetzes nur von einem oder stufenweise von mehreren Steuerzahlern hat, muss die Steuererklärung nicht einreichen. Auch trotzdem gibt es eine Ausnahme von der Ausnahme, wenn die Steuererklärung z.B auch derjenige einreichen muss, welcher die Pflicht für Einreichung der Steuererklärung nicht erfüllt, aber er ist steuerlicher Nonreseident, welcher die Steuerermäβigung nach §35ba geltend macht.
Nach der groβen Novelle des Arbeitsgesetzbuches vom letzten Jahr kommt es im Jahre 2013 im Vergleich zum vorigen Jahr nur zu einigen Änderungen und zwar zur Änderung der Sätze des Kostgelds, welcher bei Dienstreisen gewährt wird (sowohl bei inländischen als auch in manchen Fällen bei ausländischen Dienstreisen), der Sätze des Basisersatzes für Nutzung der eigenen Fahrzeuge der Arbeitnehmer (wo es zur Reduzierung dieses Ersatzes kommt) und der Durchschnittspreise der Treibstoffe.
Eine von einigen Änderungen, die mit dem Instrument der Haftung für MwSt-Abfuhr zusammenhängen, ist die „Offenlegung der Bankkonten der MwSt-Zahler“. Ab dem 1. 4. 2013 beginnt die Finanzverwaltung der Tschechischen Republik, die Bankkonten von allen Mehrwertsteuerzahlern auf ihrer Webseite zu veröffentlichen. Diese Änderung betrifft sowohl die neu registrierten Steuerzahler (ab dem 1. 1. 2013), welche die Konten, welche sie wünschen offenzulegen, in der Anmeldung zur MwSt-Registrierung anführen, als auch die Steuerzahler, die vor dem 1. 1. 2013 registriert wurden, welche diese mittels einer Mitteilung über Änderung der Registrierungsdaten durchführen.
Ende Januar 2013 legte das Finanzministerium der Tschechischen Republik in das Zwischenressorts-Anhörungsverfahren einen neuen Gesetzesentwurf vor, dessen Zweck es vor allem ist, die Steuergesetze im Zusammenhang mit Rekodifikation des materiellen Privatrechts zu novellieren. Dieses Gesetz hat den Arbeitstitel „Gesetz zur Änderung der Steuergesetze im Zusammenhang mit Rekodifikation des materiellen Privatrechts und der weiteren zusammenhängenden Änderungen“ und es sollte zum 1. 1. 2014 in Kraft treten. Im Zusammenhang mit dieser Änderung kommt es auch zu vielen terminologischen Änderungen (z.B. Bittleihe, Eigenberechtigung, unbewegliche Sache, usw.). In seinem Rahmen kommt es auch zur Realisierung der I. Phase der einheitlichen Inkassostelle, deren Kern die Errichtung eines neuen Systems der Organe der Staatsverwaltung ist, welches die Funktionen der Erhebung der Einkünfte der öffentlichen Haushalte, aller Steuern, Zölle und der Sozial- und Krankenversicherung, auf ein Konto integrieren wird.
Das Ministerium für Arbeit und Soziales konzentriert sich immer auf die Kontrollen der illegalen Beschäftigung. Im Jahre 2012 wurden durch die Kontrolleure des Staatsamtes der Arbeitsinspektion 35 577 Kontrollen durchgeführt und 818 Geldstrafen auferlegt.
Das Finanzministerium legte am 15. 2. 2013 der Regierung den Entwurf der Novelle des Zahlungsverkehrsgesetzes und des Gesetzes zur Einschränkung der Barzahlungen vor.
Die öffentliche Krankenkasse veröffentlichte auf ihrer Webseite die Liste der Schuldner. Zum 31. 1. 2013 ist die Schuld, die höher als 1 Mio. CZK ist, bei 1 723 Steuerzahlern evidiert.
Im Verlauf Januar begann die Tschechische Sozialsicherungsverwaltung über die Anträge auf Aussetzung der Rentenauszahlung zu entscheiden, die sie zum 31. 12. 2012 erhielt. Rund 30 Tausend arbeitende Altersrentner beantragten die Unterbrechung der Rentenauszahlung.