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| | December 11, 2023

Betriebliche Vorschuleinrichtungen – Besteuerung von Mitarbeitervorteilen ab 2024

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Obwohl die Finanzverwaltung nach dem beschlossenen Konsolidierungspaket noch an der Ausarbeitung einer methodischen Anweisung zur Besteuerung von Mitarbeitervorteilen arbeitet, musste sie nun auf eine in der Öffentlichkeit verbreitete falsche Annahme über die Besteuerung der für betriebliche Vorschuleinrichtungen gewährten Leistungen reagieren.

Als Orientierungshilfe zu diesem Thema möchten wir Sie daran erinnern, dass vor der Verabschiedung des Konsolidierungspakets die Leistung in Form von Betriebskindergärten für Arbeitnehmer von der Einkommensteuer natürlicher Personen befreit war. Mit Wirkung ab 1. 1. 2024 fällt dieser Vorteil jedoch unter den Gesamtbetrag der Steuerfreigrenze gem. § 6 Abs. 9 Buchst. d) des Einkommensteuergesetzes (zwischen 21 – 22 Tsd. CZK pro Jahr für einen Mitarbeiter).

Das Finanzministerium der Tschechischen Republik (MFČR) hat nun auf seiner Website eine Erklärung veröffentlicht, in der die Methodik für die Besteuerung von betrieblichen Vorschuleinrichtungen im nächsten Jahr dargelegt wird:​

  • wenn der Arbeitnehmer für die betriebliche Vorschule mindestens einen vergleichbaren Betrag zahlt,
    wie für die staatliche Vorschule (ca. 1 - 2 Tsd. CZK pro Monat ohne Verpflegung), handelt es sich hierbei nicht um steuerpflichtiges Einkommen des Arbeitnehmers, da dieser die Kosten selbst trägt;
  • Wenn die betriebliche Vorschule den Kindern von Mitarbeitern kostenlos zur Verfügung gestellt wird, werden die in staatlichen Vorschuleinrichtungen üblichen Preisen in voller Höhe als Mitarbeitervorteil betrachtet. Wenn der Arbeitnehmer jedoch zusammen mit anderen Leistungen, die der Grenze von der Hälfte des Durchschnittslohns unterliegen (Gesundheit, Kultur, Sport usw.) diese Grenze nicht überschreitet, ist die Leistung bzw. der Vorteil für den betrieblichen Kindergarten steuerfrei. Andernfalls muss der Vorteil zum Gehalt des Arbeitnehmers hinzugerechnet und besteuert werden.

Es ist daher eine positive Nachricht, dass sich die Bewertung der Dienstleistungen bezüglich der betrieblichen Vorschuleinrichtungen durch das MFČR-Ministerium eher auf die Preise staatlicher Kindergärten bezieht als auf private Kindergärten, wo die monatlichen Gebühren für die Unterbringung eines Kindes in einer Vorschuleinrichtung um ein Vielfaches höher sind.

Abschließend fügt das Finanzministerium hinzu, dass die Methode zur Bewertung von Mitarbeitervorteilen für Betriebskindergärten Inhalt der vorbereiteten Methodik sein wird. Eine Veröffentlichung ist noch nicht in Sicht.

Eine weitere sehr positive Neuigkeit ist die Ankündigung des MFČR-Ministeriums, dass das Finanzministerium bereit ist - falls bei der Anwendung der neuen methodischen Anweisung problematische Aspekte auftreten sollten - entsprechende gesetzgeberische und technische Änderungen an den relevanten Passagen des Einkommensteuergesetzes vorzuschlagen und somit an die Praxis anzupassen.

Wir werden die Situation weiterhin beobachten und Sie auf dem Laufenden halten.

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