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Klára Honzíková | May 15, 2015

Forderungen fürs gezeichnete Stammkapital und das Stammkapital

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Gesetzliche Regelung

Aus buchhalterischer Sicht befassen sich mit Forderungen fürs gezeichnete Stammkapital (im Folgenden nur „SK“) und mit dem SK vor allem § 5 und § 14 der Verordnung Nr. 500/2002 Slg. und der tschechische Rechnungslegungsstandard Nr. 12, Nr. 17 und Nr. 18. Aus rechtlicher Sicht trifft man sich mit diesen Begriffen vor allem im Gesetz Nr. 90/2012 Slg., über Handelskörperschaften.

Identifizierung und Bildung des SK

Unter dem Begriff SK versteht sich die Gesamtsumme von sämtlichen Geldmitteln und Sacheinlagen, die in die Gesellschaft eingelegt werden. Man kann das Stammkapital mit Geldeinlagen, Sacheinlagen, was die Einlage einer Liegenschaft oder ein anderes materielles oder immaterielles Vermögen sein kann, oder durch ihre Kombination, bilden.

SK laut Handelsgesellschaften

Im Zusammenhang mit der Wirkung des neuen Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Gesetzes über Handelskörperschaften kam es bei Handelsgesellschaften zu Änderungen in der Festsetzung der Mindesthöhe der Einlagen in das Stammkapital.

Ab dem Jahr 2014 ist es möglich, eine s.r.o. nur mit 1 CZK zu gründen. Im gegebenen Fall muss die Gesellschaft auf die mögliche Überschuldung der Gesellschaft achten, die mit hohen Kosten und niedrigeren Gewinnen zu Beginn der Unternehmertätigkeit verbunden ist.