Petr Němec | 17.12.2024
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Die Steuererklärung ist für viele ein jährlicher Albtraum. Wenn für Sie die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung natürlicher Personen besteht, vergessen Sie nicht, besonders auf die Abgabefrist zu achten, um unnötige Strafen zu vermeiden. Obwohl die grundsätzliche Frist für die Abgabe einer Steuererklärung zur Einkommensteuer natürlicher Personen bereits am 2. April 2024 abgelaufen ist, haben Sie noch die Möglichkeit, Ihre Steuererklärung innerhalb der verlängerten Frist von 4 Monaten, also bis zum 2. Mai 2024 abzugeben. Diese Frist können Sie bei elektronischer Einreichung nutzen. Für Selbstständige (OSVČ) mit einer zugänglichen Datenbox besteht sogar die Pflicht zur elektronischen Übermittlung im korrekten Format (XML), nicht etwa PDF.
Die Fristverschiebung gilt nicht nur für die Abgabefrist selbst, sondern auch für die Fälligkeit der Steuer, sofern sich aus der Steuererklärung ein Steuerrückstand ergibt. Wenn Ihre Steuererklärung hingegen zu einer Überzahlung der Einkommensteuer führen würde, wird die Rückerstattung ebenfalls aufgeschoben. Die Steuerüberzahlung wird von der Steuerbehörde innerhalb von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung (d.h. ab dem letzten Tag der Frist, in der die Steuererklärung eingereicht wurde) ausgezahlt.
Neben der Fristeinhaltung ist es für einen reibungslosen Ablauf beim Finanzamt ratsam, grundsätzliche Fehler beim Ausfüllen zu vermeiden. Der häufigste Fehler liegt gleich zu Beginn der Steuererklärung, nämlich in der Adresse. Bei der Wohnadresse handelt es sich um Ihren ständigen/dauernden, d.h. nicht um Ihren aktuellen Wohnsitz. Die örtliche Zuständigkeit der Steuerbehörde richtet sich nach dem ständigen Wohnsitz und eine falsche Angabe der Adresse kann dazu führen, dass die Steuererklärung bei falscher örtlicher Steuerbehörde eingereicht und möglicherweise nicht rechtzeitig zugestellt wird.
Steuerermäßigungen und Steuervorteile/-begünstigungen werden oft falsch beantragt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für Ehegatten ist ihr eigenes Einkommen, das für den Steuerzeitraum 68 000 CZK nicht übersteigt. Zu dieser Grenze zählen aber auch steuerfreie Einkünfte wie Einkünfte aus Erbschaften, Schenkungen, Mutterschaftsgeld oder vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Umgekehrt werden staatliche Sozialleistungen wie Elterngeld oder Kindergeld nicht einbezogen. Nur ein Elternteil kann den Kinderfreibetrag beanspruchen. Das Finanzamt hat die Möglichkeit, den Antrag anhand der Geburtsnummer des Kindes zu überprüfen.
Vergessen Sie neben der Steuererklärung selbst auch die obligatorischen Anlagen nicht. Beispielsweise sind Steuerabzüge in Form von gezahlten Zinsen aus einem Hypothekenkredit für den Wohnungsbedarf, Bestätigungen über gezahlte Beiträge zur Privatlebens- oder Rentenversicherung und anderes zu dokumentieren. Bei der erstmaligen Beantragung ist es außerdem erforderlich, die jeweils abgeschlossenen Verträge beizufügen, damit das Finanzamt die Berechtigung zur Geltendmachung der entsprechenden Steuerabzüge überprüfen kann.
Wenn Sie nicht wissen, wie Sie die Steuererklärung ausfüllen sollen, helfen wir Ihnen gerne bei der Ausfüllung. Die Frist zur Abgabe bei einem Steuerberater verlängert sich bis zu 6 Monate nach Ende des Besteuerungszeitraums (also bis 1. Juli 2024), sofern die Steuererklärung nicht bereits abgegeben wurde. Die Steuererklärung wird dann zusammen mit der erteilten Vollmacht direkt vom Steuerberater abgegeben. Die Vollmacht kann jederzeit, also auch nach 2. April, beim Finanzamt zugestellt werden. Wenn Sie an unserer Unterstützung interessiert sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.