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| February 15, 2022

Genehmigte „Interpretation I-47 - Erhaltene Fremdwährungsanzahlungen“

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Am 31. Januar 2022 hat der Nationale Rechnungsrat (nachfolgend „NÚR“ genannt) eine Neuinterpretation zum Bereich der erhaltenen Fremdwährungsanzahlungen verabschiedet. Die Auslegung befasst sich nicht nur mit der Frage der Bilanzierung erhaltener Anzahlungen in der Rechnungslegung des Unternehmens (der verkaufenden Partei), sondern auch mit der Frage, ob diese im Voraus erhaltenen Geldmittel mit einem Wechselkursrisiko behaftet sind oder nicht.

Bereits im Jahr 2020 wurde die sog. Interpretation I-43 zu in einer Fremdwährung geleisteten Anzahlungen verabschiedet, die sich mit der Frage der Richtigkeit der Ausweisung/Meldung von Anzahlungen beim Anbieter (Käufer) dieser Leistungen befasste.

Der Text der Interpretation I-47 selbst ist auf der NÚR-Website verfügbar – www.nur.cz

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