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Petra Čechová | March 26, 2024
Der Nationale Buchungsrat (im Folgenden „NÚR“) verabschiedete am 19. Februar 2024 eine neue Interpretation I-49 in Bezug auf den Bereich der Meldung und Bewertung von Wertzeichen. Die Interpretation befasst sich mit der Frage, ob alle Wertzeichen im Jahresabschluss in der Gruppe „Geldmittel im Kassenbestand“ ausgewiesen werden sollen oder ob es sich bei all diesen Transaktionen um Geldmittel handelt und daher ihre Berichterstattung unterschiedlich sein sollte. Darüber hinaus wird unter anderem die Frage der Neubewertung zum Bilanzstichtag behandelt – tragen Wertzeichen und deren Äquivalente ein Wechselkursrisiko oder nicht?
Der Text der Interpretation I-49 selbst ist auf der NÚR-Website verfügbar – www.nur.cz
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