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Richard Knobloch | November 5, 2024

Große Änderung des Mehrwertsteuergesetzes wurde von der Abgeordnetenkammer verabschiedet

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Wie wir Sie dieses Jahr bereits informiert haben (Link hier), hat das Finanzministerium eine umfangreiche Novelle des Umsatzsteuergesetzes vorbereitet, die voraussichtlich ab dem 1. Januar 2025 (zu einigen Punkten später) in Kraft treten wird. Am 30. Oktober 2024 wurde die Gesetzesänderung bei der dritten Lesung in der Abgeordnetenkammer verhandelt und verabschiedet. Nun wird sie zur weiteren Verabschiedung an den Senat weitergeleitet.

Die große Novelle des Umsatzsteuergesetzes enthält eine Reihe wesentlicher technischer Änderungen, die auf die Entwicklung der Rechtsprechung und Erkenntnisse aus der Praxis reagieren. Eine der grundlegenden Änderungen, die sich aus der Novelle ergeben, ist die Umsetzung der europäischen Richtlinie bezüglich der Regelung für Kleinunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, deren Inlandsumsatz 2 000 000 CZK pro Kalenderjahr nicht übersteigt. Solche Unternehmen werden in unserem Land nicht unter die Regelung der Mehrwertsteuerzahler fallen. Gleiches wird auch für tschechische Kleinunternehmen gelten, die diese Möglichkeit in anderen EU-Mitgliedstaaten nutzen möchten.

Die Novelle bringt auch eine Änderung in der Berechnung des Unternehmensumsatzes mit sich. Der Umsatz wird derzeit über einen Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten berechnet. Neu wird der Umsatz pro Kalenderjahr berechnet, was auch mit der neuen Festlegung der Zahlungsherkunft zusammenhängt. Kleinunternehmen, die mehr als CZK 2 000 000 Jahresumsatz erzielen, werden zum Mehrwertsteuerzahler erst ab dem 1. Januar des folgenden Kalenderjahres, es sei denn, sie möchten ab dem zweiten Tag nach der Überschreitung des Umsatzes Mehrwertsteuerzahler werden. Übersteigt deren Umsatz jedoch den Betrag von
2 536 500 CZK (den für die gesamte EU geltende Betrag in Höhe von 100 000 EUR), werden sie bereits am nächsten Tag zum Mehrwertsteuerzahler.

Wir werden das verlaufende Gesetzgebungsverfahren weiterhin beobachten und Sie über dessen Entwicklung informieren. Darüber hinaus werden wir Sie im kommenden GT-Forum ausführlicher über die Gesetzesänderung informieren (hier können Sie sich für die Veranstaltung anmelden).

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