Petr Němec | 17.12.2024
Internetplattformen und Fortführung der Berichterstattung lt. DAC 7Steuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
Der Monat Juni ist jedes Jahr für fast jeden Steuerberater der „Steuermonat“. In diesem Jahr gilt es doppelt, da nicht nur die Arbeit auf der Erstellung der Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen ihren Höhepunkt erreicht, sondern es wurden auch auf der internationalen Ebene zwei wesentliche Dokumente präsentiert.
Mehrseitiges Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
Am 7. Juni 2017 wurde das Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung unterzeichnet. Das Übereinkommen wurde neben der Tschechischen Republik von 75 weiteren Ländern unterzeichnet. Sein Hauptzweck ist es, die bestehenden Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung an die Schlussfolgerungen des BEPS-Projekts anzupassen, dessen Ziel es ist, die Praktiken, die zur Minimierung der Steuerpflicht mittels der Gewinnverkürzung und der Gewinnverlagerung in andere Länder führen, zu verhindern.
Das Übereinkommen ist de facto das erste greifbare Ergebnis im Rahmen des BEPS-Projekts, das in relativ kurzer Zeit die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen in die bereits bestehenden internationalen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ermöglicht. Das Mehrseitige Übereinkommen bietet zwei Arten von Bestimmungen: (i) die sog. Mindeststandards, deren Umsetzung/Anwendung obligatorisch ist, und (ii) die optionalen Bestimmungen, deren Umsetzung freiwillig ist.
Das mehrseitige Übereinkommen enthält zum Beispiel die Entwürfe zu Folgendem:
In der Tschechischen Republik wurde bereits vor der Unterzeichnung des Mehrseitigen Übereinkommens dessen Entwurf besprochen und verabschiedet, wobei der Entwurf damit verabschiedet wurde, dass das Übereinkommen nur in einer minimalistischen Fassung unterzeichnet wird.
Transparenz für Steuerberater
Weltweit werden allmählich Rechtsvorschriften verabschiedet, deren Ziel es ist, die mittels künstlicher Transaktionen umgesetzte Steuerhinterziehung zu reduzieren.
In diesem Zusammenhang geht die Europäische Kommission am weitesten, die am 21. Juni 2017 strenge Regeln angesichts der Transparenz der Experten im Bereich Steuern (z.B. Steuerberater, Buchhalter oder Juristen), die ihren Kunden Strategien der Steuerplanung vorschlagen oder empfehlen, vorgeschlagen hat. Steuer-Experten und andere Personen (z.B. in bestimmten Fällen auch Unternehmen, die beraten wurden) werden verpflichtet sein, grenzüberschreitende Strategien, die Anzeichen einer steuerlichen Planung haben werden und die zur Kürzung der öffentlichen Haushalte führen könnten, zu melden.
Die Europäische Kommission verteidigt die neusten Regeln auf der Grundlage des Falles der Panama Papers, der nach deren Meinung darauf hingewiesen hat, dass manche Steuer-Experten Unternehmen und Privatpersonen bei der Steuerhinterziehung aktiv helfen.
Verfasser: Štěpán Hrubý
Revision: Daniela Císařovská