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Veronika Odrobinová | December 2, 2024

GT-Urteil: Black Friday bzw. Wenn Freitag kein Freitag bzw. ein Nachlass kein Nachlass ist

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Unter dem Begriff Black Friday versteht man derzeit ein Marketing-Event mit Ursprung in den USA, was als Beginn der vorweihnachtlichen Einkaufssaison gilt. Dank der Nachlässe, die von den Einzelhändlern während der Veranstaltung angeboten werden, ist es einer der geschäftigsten Einkaufstage des Jahres. Diese Tradition hat sich auch auf den alten Kontinent verlagert. Oft jedoch in sehr abgewandelter Form. Daher kann sich der Kunde leicht in einem Gewirr von Slogans und bombastischen Lösungswörtern verlieren. Wie kann man sich auskennen, was ein echter Nachlass und was ein Verkaufstrick ist? Unsere Partnerin, Veronika Odrobinová, berät Sie gerne.

In den Vereinigten Staaten konzentriert sich der Black Friday in den meisten Fällen immer noch auf einen Tag. Das tschechische Äquivalent ist jedoch in vielen Wochen matschig. Wahrscheinlich auch im Hinblick darauf, dass die Veranstaltung bei uns keine solche Tradition hat, wird es von den Händlern praktisch jederzeit gestartet. Daher empfiehlt Veronika Odrobinová Menschen, die daran denken, einen bestimmten Artikel mit einem Nachlass zu kaufen, sich noch vor dem Black Friday dafür zu interessieren. Es ist wichtig zu wissen, wie sich der Preis im Laufe der Zeit entwickelt.

In diesem Zusammenhang erinnert sie auch an die aktuelle "Nachlassgesetzgebung": "Ab Januar 2023 sind die Unternehmer nach dem Konsumentenschutzgesetz (§ 12a Abs. 1 Buchst. a) verpflichtet, die Höhe des Nachlasses von dem niedrigsten Preis zu berechnen, zu dem sie das Produkt in den letzten 30 Tagen verkauft haben.“ Eine Ausnahme von dieser Verpflichtung bilden verderbliche Waren oder Waren mit kurzer Haltbarkeit (verderbliche Lebensmittel, Schnittblumen usw.).

"Achten Sie daher genau auf Preisschilder. Über den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage informieren Händler (wenn überhaupt) oft nur in Mikrobuchstaben", rät Veronika Odrobinová und macht auch darauf aufmerksam, dass seit der Einführung dieser Pflicht Bezeichnungen wie "dauerhaft niedrig", "Preisbombe", "unbesiegbar" hinzugekommen sind, die zwar auf einen guten Preis, aber nicht auf einen Nachlass hinweisen sollen.

Im Zusammenhang mit verwirrenden oder irreführenden Preisschildern ist es notwendig, noch auf einen weiteren Trick zu achten, nämlich bedingte Nachlässe. Preissenkungen sind zunehmend an verschiedene andere Bedingungen geknüpft, sei es ein Mindestbetrag des gesamten Einkaufs, der nur für ausgewählte Waren gilt (nur die teuerste oder nur die billigste Ware) oder die Registrierung in der Applikation des jeweiligen Geschäfts.

Hat die neue Gesetzgebung gefälschte Nachlässe beseitigt?

Trotz der Verschärfung der Nachlassgesetzgebung sind die Verbraucher weiterhin mit unlauteren Geschäftspraktiken konfrontiert. Aus den Daten des Jahresberichts der tschechischen Handelsinspektion (ČOI) für das Jahr 2023 geht hervor, dass die ČOI im vergangenen Jahr 1 665 Kontrollen durchgeführt hat, wobei 816 Verstöße – also bei jeder zweiten Kontrolle – festgestellt wurden. Warum der Anteil immer noch so hoch ist, erklärt Odrobinová wie folgt: „Die geltende Gesetzgebung verhindert (künstliche) Preiserhöhungen vor einer Nachlassveranstaltung nicht vollständig. So ist nicht auszuschließen, dass einige Unternehmer den Preis weit im Voraus erhöht haben, um im Nachhinein am Black Friday (oder vor Weihnachten etc.) einen (künstlichen) Nachlass gewähren zu können.

Wie kann man sich also nicht täuschen lassen? Einzelhändler sind und werden immer erfinderisch sein, wenn es um Nachlasstricks geht. Deshalb rät Veronika Odrobinová zum Einkaufen über E-Shops. "Im Allgemeinen ist es für Verbraucher sicherer, über einen E-Shop einzukaufen, da die Möglichkeit besteht, vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus kann der Verbraucher in der Online-Umgebung den Preis des nachgefragten Produkts über den Markt und die Zeit hinweg leichter vergleichen", erklärt sie.

Vorsicht ist natürlich auch beim Online-Shopping geboten, wo schwindlerische E-Shops und Fake-Profils auf diversen Verkaufsplattformen zunehmen. Daher appelliert Veronika Odrobinová an die Käufer, vor jedem Kauf in einem "unbekannten" E-Shop auf der von der tschechischen Handelsinspektion geführten Liste der riskanten E-Shops zu prüfen, ob sie in eine Falle getappt sind.

Beim Einkauf über bekanntere E-Shops empfiehlt sie, zu prüfen, ob sich die Verbraucher tatsächlich auf der Website des E-Shops befinden. Tschechische E-Shops haben in der Regel Domains: .cz oder .com, und der Link sollte keine Wörter enthalten, die nichts mit dem E-Shop zu tun haben.

Zu guter Letzt empfiehlt sie, die Nutzung von Diensten in Betracht zu ziehen, die es dem Verbraucher ermöglichen, die Zahlung bis zum Zeitpunkt des Erhalts der Ware aufzuschieben. Wir sprechen also von Nachnahme, als wir eine Sendung übernommen haben.

Die vollständige Fassung des Textes wurde als Interview für den Server peníze.cz veröffentlicht.