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Wie bereits zum Jahreswechsel des Vorjahrs und dieses Jahrs erhalten Privatpersonen in der Zwangsvollstreckung nun die Möglichkeit, geschuldete Zinsen und die Zwangsvollstreckungskosten zu vermeiden. Eine Wiederholung des Gütigen Sommers wurde bereits definitiv bestätigt und wird vom 1. September bis 30. November 2022 laufen.
Es handelt sich um eine Regierungsinitiative, die es natürlichen Personen - mit denen Vollstreckungsverfahren für Forderungen gegenüber dem Staat und anderen öffentlichen Stellen durchgeführt werden - ermöglicht, auf die Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen und von mit der beigetriebenen Forderung zusammenhängenden Kosten zu verzichten. Zahlt der Schuldner also zwischen dem 1. September und dem 30. November 2022 die ursprünglich geschuldete Hauptforderung und die pauschale Vollstreckungskostenvergütung, entfallen die anderen Gebühren bzw. werden diese durch den Staat erlassen.
Schulden, die unter den „Gütigen Sommer“ fallen, umfassen beispielsweise folgende Schulden (gegenüber):
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Gütigen Sommers ist, dass der Schuldner dem Vollstrecker bis spätestens 30. November 2022 schriftlich mitteilt, dass er die Einleitung des Gütigen-Sommers-Verfahrens nach dem Gesetz beantragt. Zahlt der Schuldner anschließend bis zum 30. November 2022 (jedoch frühestens am 1. September 2022) die durch Zwangsvollstreckung eingezogene Hauptforderung und eine pauschale Erstattung der Vollstreckungskosten in Höhe von 1.500 CZK zuzüglich Mehrwertsteuer, entscheidet der Zwangsvollstrecker über die Befreiung von der Zahlung aller anderen, die Hauptforderung übersteigenden, noch unbefriedigten Forderungen und wird gleichzeitig die Zwangsvollstreckung einstellen.
Zum Zwecke der Zahlung der Hauptforderung hat der Schuldner die Möglichkeit, den Vollstrecker schriftlich aufzufordern, ihm die Höhe der ausstehenden Hauptforderung mitzuteilen, und der Vollstrecker hat dem Schuldner innerhalb von 15 Tagen zu antworten. Stellt der Schuldner diesen Antrag bis zum 15.11.2022, verlängert sich die Zahlungsfrist um die Anzahl der Tage, um die der Vollstrecker die Antwortfrist überschritten hat, und endet gleichzeitig frühestens 5 Tage nach dem Tag, an dem die Antwort des Vollstreckers dem Schuldner zugestellt wurde.
In den Gütigen Sommer fallen nur die vor dem 28. Oktober 2021 begonnenen Zwangsvollstreckungen. Der Gütige Sommer gilt nicht für vollstreckte Geldstrafen oder sonstige vermögensrechtliche Sanktionen, die im Strafverfahren wegen einer vorsätzlichen Straftat gegen den Schuldner verhängt wurden, Ansprüche auf Ersatz von Schäden durch eine vorsätzliche Verletzung einer gesetzlichen Pflicht, sowie weitere Unterhaltsansprüche der Gläubiger, Unterhaltsersatzansprüche und Ansprüche der Gläubiger auf Ersatz von Gesundheitsschäden.
Es ist zu erwarten, dass sich wie im vergangenen Jahr auch einige private Institutionen dem Gütigen Sommer anschließen werden. Die MONETA Money Bank beispielsweise hat bereits am 1. Juni 2022 einen eigenen Gütigen Sommer gestartet. Sie bietet ihren Kunden damit die Möglichkeit, auf Strafgebühren und Pönale zu verzichten.
Autor: Martina Šumavská, Lucie Stržínková