Jana Shumakova | 12.11.2024
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| January 26, 2017
Bereits mehrmals haben wir Sie über das vorliegende Steuerpaket, das einen großen Teil der steuerlichen Gesetze beeinflussen wird, darunter auch das Einkommensteuergesetz und das Mehrwertsteuergesetz. Diese Novelle wurde am 13. Januar 2017 in dritter Lesung der Abgeordnetenkammer verabschiedet. Im Rahmen der Abstimmung wurde der Änderungsentwurf des Haushaltsausschusses verabschiedet, der eine der wesentlichsten Auswirkungen auf die Unternehmer mit sich bringt. Er betrifft die Minderung des Höchstbetrags, bis zu dem die Pauschalausgaben auf die Hälfte herabgesetzt werden können. Bisher war es möglich, die Pauschalausgaben bis zum Einkommen in Höhe von 2 Mio. CZK geltend zu machen, neulich wird es nur bis zum Einkommen in Höhe von 1 Mio. CZK möglich sein, d.h. die Höchstbeträge der Pauschalausgaben werden wie folgt sein:
Neuerdings kann jedoch ein Unternehmer steuerliche Abzüge/Ermäßigungen für seine Ehefrau und für Kinder geltend machen.
Obwohl der Gesetzesentwurf erst ab dem 1. April 2017 in Kraft tritt, sollte die Wirksamkeit der Grenzen der Pauschalausgaben verschoben werden, und zwar auf den 1. Januar 2018.