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| January 26, 2017

Herabsetzung der Obergrenze der Ausgabenpauschalen der Selbstständigen

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Bereits mehrmals haben wir Sie über das vorliegende Steuerpaket, das einen großen Teil der steuerlichen Gesetze beeinflussen wird, darunter auch das Einkommensteuergesetz und das Mehrwertsteuergesetz. Diese Novelle wurde am 13. Januar 2017 in dritter Lesung der Abgeordnetenkammer verabschiedet. Im Rahmen der Abstimmung wurde der Änderungsentwurf des Haushaltsausschusses verabschiedet, der eine der wesentlichsten Auswirkungen auf die Unternehmer mit sich bringt. Er betrifft die Minderung des Höchstbetrags, bis zu dem die Pauschalausgaben auf die Hälfte herabgesetzt werden können. Bisher war es möglich, die Pauschalausgaben bis zum Einkommen in Höhe von 2 Mio. CZK geltend zu machen, neulich wird es nur bis zum Einkommen in Höhe von 1 Mio. CZK möglich sein, d.h. die Höchstbeträge der Pauschalausgaben werden wie folgt sein:

  • 80 % der Einnahmen aus der landwirtschaftlichen Erzeugung, der Forst-und Wasserwirtschaft und aus Einnahmen aus dem Handwerksgewerbe, höchstens jedoch bis zu 800 000 CZK;
  • 60 % der Einnahmen aus Gewerbe, höchstens jedoch bis zu 600 000 CZK;
  • 30 % der Einnahmen aus Vermietung vom Geschäftsvermögen, höchstens jedoch bis zu 300 000 CZK;
  • 40 % der sonstigen Einnahme aus selbstständiger Tätigkeit, höchstens jedoch bis zur Höhe von 400 000 CZK.

Neuerdings kann jedoch ein Unternehmer steuerliche Abzüge/Ermäßigungen für seine Ehefrau und für Kinder geltend machen.

Obwohl der Gesetzesentwurf erst ab dem 1. April 2017 in Kraft tritt, sollte die Wirksamkeit der Grenzen der Pauschalausgaben verschoben werden, und zwar auf den 1. Januar 2018.

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