Alice Šrámková | 8.10.2024
IFRS 18 Darstellung und Offenlegung im JahresabschlussSteuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
Nach der Sommer-Funkstille kommen wir wieder zu unserer Serie über die internationalen Rechnungslegungsstandards zurück. Für die heutige Fortsetzung wählten wir den Standard IAS 24 – Offenlegung von nahe stehenden Personen.
Eine nahe stehende Person ist für die Bilanzeinheit jeweils die Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaft. Mit anderen Worten handelt es sich um die beherrschende, beherrschte oder mitbeherrschte Bilanzeinheit. Weiters kann es sich auch um das sog. assoziierte Unternehmen handeln, d.h. um die Gesellschaft, in welcher die Bilanzeinheit zwar einen wesentlichen, nicht jedoch entscheidenden Einfluss hat. Bisher wird auch für die nahe stehende Person das gemeinsame Unternehmen gehalten, in welchem die Bilanzeinheit als Mitbesitzer figuriert.
Aus Sicht der „Gesellschaft“ ist A das Mutterunternehmen, B das Schwesterunternehmen und C das Tochterunternehmen. D ist für die „Gesellschaft“ ein assoziiertes Unternehmen, falls die „Gesellschaft“ einen Anteil an D i.H.v. 20-50 % besitzt.
Für eine nahe stehende Person kann auch ein Mitglied des Topmanagements der Bilanzeinheit oder ihres Mutterunternehmens, ein nahestehendes Familienmitglied einer der vorigen möglichen angeführten nahe stehenden Parteien usw. gehalten werden.
Mit einer Transaktion zwischen verbundenen Parteien versteht sich die Übertragung von Quellen, Dienstleistungen oder Verbindlichkeiten und zwar ohne Rücksicht darauf, ob der Preis berechnet wird.
Für die Nutzer des Jahresabschlusses ist es unstreitig wichtig zu wissen, wer ein Mutterunternehmen und wer die endgültige beherrschende Partei ist. Deshalb sind die Bilanzeinheiten verpflichtet diese Information offenzulegen ohne Rücksicht darauf, ob es zwischen den Gesellschaften in dem gegebenen Zeitraum zu den Transaktionen kam bzw. nicht kam. Weiters werden die Informationen über die verwirklichten Transaktionen mit den nahe stehenden Parteien veröffentlicht. Diese Informationen weisen grundsätzlich die Nutzer des Jahresabschlusses hin, dass die erreichten Ergebnisse und das gesamte Wirtschaften der Gesellschaft durch die Existenz der nahe stehenden Parteien beeinflusst sein kann. Sei es sich daher um die Einkäufe und Verkäufe der Vorräte, der Dienste oder eines anderen Vermögens oder Finanzierung in Form der Kredite, Erhöhung des Eigenkapitals oder um andere Transaktionen handeln, muss der Nutzer über den Transaktionsbetrag, den unbeglichenen Saldo, über die Garantien usw. in Gliederung nach der o.a. Art der nahe stehenden Parteien, benachrichtigt werden.
In den Fällen, wo es sich um Transaktionen zwischen der Gesellschaft und dem Schlüsselmanagement handelt, werden die Mitarbeitergenüsse laut der vom Standard verlangten Kategorien offengelegt. Den Mitarbeitergenüssen widmet sich ein separater Standard IAS 19. Es handelt sich um alle Leistungen, die den Arbeitnehmern durch Austausch für ihre Leistungen gewährt werden (Entlohnungen, Gewinnanteile, Ware bzw. Dienste mit einem Nachlass oder gratis, die Lebensversicherung, Bezüge bei der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses usw.).
Der Standard löst weiters die Bedingungen der möglichen Befreiung von der Offenlegung, wenn die Bilanzeinheit von einem Organ der öffentlichen Verwaltung beherrscht wird.
Die meisten oben angeführten Informationen werden im Rahmen der tschechischen Vorschriften von der Gesellschaft im Bericht über Beziehungen angeführt, welcher im Einklang mit Anforderungen des Handelsgesetzbuches erstellt wird. Den Bericht über Beziehungen müssen die Bilanzeinheiten erstellen, an deren Leitung bzw. Betrieb sich eine andere Person beteiligt, sofern ein Beherrschungsvertrag nicht abgeschlossen wurde. Eine beherrschende Person ist jeweils ein Mehrheitsgesellschafter, eine Person, die aufgrund einer Vereinbarung über die Mehrheit an Stimmrechten verfügt oder eine Person, die die Wahl, Ernennung oder Abberufung der Mehrheit von Mitgliedern des statutarischen oder Aufsichtsorgans durchsetzen kann.
Im Bericht über Beziehungen führt die Bilanzeinheit ihre Verhältnisse gegenüber den verbundenen Personen an – d.h. die Verträge, die im vorigen Zeitraum abgeschlossen wurden, die angenommenen Leistungen und Gegenleistungen wie auch alle Rechtshandlungen und sonstige Maßnahmen, die im Interesse oder aus Initiative dieser Personen verwirklicht wurden.
In der Anlage zum Jahresabschluss veröffentlichen die Bilanzeinheiten vor allem den Namen der beherrschten Person oder der Person mit wesentlichem Einfluss und die Höhe ihrer Einlage in %. Im Bezug auf die leitenden Personen werden dann die Informationen über gewählte Mitarbeiterbezüge für die Gesellschaftsleitung oder ihr statutarisches Organ angeführt.