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Milan Pašek | November 15, 2014

Immaterielles Anlagevermögen

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Identifizierung des immateriellen Anlagevermögens

Erste und grundlegende Bedingung ist der immaterielle Charakter des eingereihten Vermögens.

Zweite Bedingung ist die Nutzungsdauer des eingereihten Vermögens, die mindestens auf ein Jahr festgelegt wurde.

Die dritte und letzte Bedingung für die Einreihung des Vermögens in die Posten des immateriellen AV ist die Überschreitung des festgelegten Wertes des Vermögens.

Bewertung des immateriellen AV bei der buchmäßigen Erfassung

Falls wir aufgrund der oben angeführten Kriterien feststellen, dass wir das Vermögen unter die Posten des immateriellen Vermögens einreihen können, müssen wir richtig den Wert des Vermögens feststellen, der in der Buchhaltung dargestellt wird.

Abschreibung des immateriellen AV

Das Anlagevermögen wird infolge der Nutzung allmählich abgenutzt, was in der Buchhaltung mit der schrittweisen Senkung des Vermögenswertes mittels Abschreibungen dargestellt wird.

Aussonderung des immateriellen AV

Der abschließende Schritt bei der Buchung von immateriellen Anlagevermögen ist die Aussonderung des Vermögens aus der Evidenz, die am häufigsten durch den Ablauf der wirtschaftlichen Nutzungsdauer oder durch Verkauf des Vermögens verursacht ist.