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Petr Němec | | December 17, 2024

Internetplattformen und Fortführung der Berichterstattung lt. DAC 7

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Ein Jahr ist es her, dass die Betreiber von Internetplattformen bei der Erstellung der Berichterstattung für die Zwecke DAC 7 zum ersten Mal "ins Schwitzen" gekommen sind.

Da es sich um eine neue Meldepflicht handelte, mit der vorher noch niemand Erfahrung hatte, verlief die erste Meldung nicht fehlerfrei. Die Plattformbetreiber sind verpflichtet, die Daten im XML-Format zu übermitteln, das eigene spezifische Regeln hat.

Wir sind bei einer Reihe von Klienten auf verschiedene Arten von Administrationsfehlern gestoßen, einige waren unakzeptabel, andere weniger schwerwiegend. Es war jedoch immer erforderlich, die XML-Datei anzupassen.

Hinsichtlich der "Neuheit" der Berichterstattung zeigte sich die Finanzverwaltung sehr versöhnlich gegenüber verspäteten und unvollständigen Einreichungen und versuchte den Plattformbetreibern zu helfen.

Es wird jedoch im Jahr 2024 zum zweiten Mal berichtet und die Finanzverwaltung erwartet sicherlich, dass die Daten in der relevanten Qualität und fehlerfrei dargestellt werden. Die Frist für die Einreichung des DAC 7-Berichts für das Jahr 2024 ist am 31. Januar 2025.

Wenn Sie der oben genannten Meldepflicht unterliegen und professionelle Hilfe benötigen, sind wir bereit, Sie bei der Erstellung der XML-Datei selbst sowie bei deren Überarbeitung oder spezifischer Einreichung zu unterstützen. Zögern Sie nicht, Ihren Ansprechpartner in Grant Thornton zu kontaktieren.