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Petr Němec | | February 22, 2022

Investitionsanreize - Änderung der Regionalförderung ab 2022

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Bereits im Oktober letzten Jahres haben wir Sie über die neue Landkarte mapa regionální podpory informiert, die von der Europäischen Kommission im Juli 2021 genehmigt wurde und für den Zeitraum 2022-2027 gültig ist.

Am 15. November wurde die neue Landkarte auch von der Regierung der Tschechischen Republik genehmigt, indem die Verordnung Nr. 428/2021 Slg. erlassen wurde. Die Verordnung gilt ab dem 
1. Januar 2022, d.h. bezieht sich ab diesem Zeitpunkt auf beantragte Investitionsanreize (das Vorhaben zur Erlangung eines Investitionsanreizes liegt vor).

Die „neue“ maximale Beihilfeintensität ist in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

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Quelle: Die Entscheidung der Europäischen Kommission und der Regierungsverordnungsentwurf

Im Fall von etwaigen Fragen zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wir sind bereit, Sie im Bereich Investitionsanreize zu unterstützen und umfassende Dienstleistungen anzubieten, beginnend mit der Unterstützung bei der Vorbereitung eines Antrags auf Investitionsanreize, über die Einrichtung der notwendigen Prozesse im Unternehmen und bis zur Prüfung der Erfüllung der Bedingungen bzw. Berechnung einer möglichen Begünstigung im Rahmen einer Steuererklärung.