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Petr Němec | April 4, 2023

Investitionsanreize - Änderung der staatlichen Verordung - Verstärkung der Bedingungen für höheren Mehrwert

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Am 22. März 2023 verhandelte die Regierung der Tschechischen Republik einen Regierungsverordnungsentwurf zu Investitionsanreizen. Über den ursprünglichen Wortlaut der Änderung der Regierungsverordnung haben wir Sie bereits im September 2022 informiert.

Erweiterung strategischer Investitionsmaßnahmen

Die Regierungsverordnung erweitert den Bereich strategischer Investitionsmaßnahmen um eine Investitionsaktion /-maßnahme in einem Software-Bildungs-Center, Datenzentrum oder Shared-Services-Center, wenn die gesamte Investitionsmaßnahme im Rahmen eines bedeutenden Projekts vom gemeinsamen europäischen Interesse umgesetzt werden soll, bei dem die Europäische Kommission die Vereinbarkeit dessen Förderung mit dem Binnenmarkt genehmigt hat, und wenn der Empfänger des Investitionsanreizes an der Lösung dieses Projekts als direkter oder indirekter Teilnehmer beteiligt ist (im Folgenden „bedeutendes EU-Projekt“ genannt).

Für ein bedeutendes EU-Projekt gelten weder die Mindestmehrwert-Bedingungen noch die Mindestanforderungen für neue Arbeitsplätze oder den Mindestwert erworbener materieller oder immaterieller Vermögenswerte.

Erhöhung des Mehrwerts

Die Regierungsverordnung verschärft die Bedingungen für eine höhere Mehrwertschöpfung auf folgende Weise:

  • Erhöhung der Ausgabenhöhe im Bereich Forschung und Entwicklung durch Ausgaben für Kooperationen mit einer Forschungseinrichtung auf 2 % der förderfähigen Kosten (derzeit 1 %),
  • Erhöhung des Anteils der Mitarbeiter in Forschung und Entwicklung an der Anzahl der Beschäftigten
    auf 3 % (derzeit 2 %).

Die Bedingung der höheren Mehrwertschöpfung gilt im Allgemeinen für alle Regionen der Tschechischen Republik, jedoch nicht:

  • für Regionen der Tschechischen Republik mit einem Anteil an Arbeitslosen von mindestens 7,5 %
    (derzeit nur der Karviná-Bezirk),
  • für bedeutende EU-Projekte,
  • für einige strategische Investitionsmaßnahmen/-aktionen.

Ziel ist eine stärkere Motivation für Unternehmen, in andere Geschäftsaktivitäten zu investieren, insbesondere in Aktivitäten im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung, die den Unternehmen helfen, die Produktivität und den Mehrwert zu steigern und somit den Anstieg von Preisen und Löhnen besser zu bewältigen.

Energetische Transformation der Tschechischen Republik 

Neu versucht die Regierung, durch eine mehr gezielte Unterstützung der Produktion von Technologien und Ausrüstungen, die zur Energieeinsparung und -umwandlung beitragen, weiter zur Erfüllung der Energieziele der tschechischen Wirtschaft sowie zur Energieautarkie der Tschechischen Republik beizutragen. Die Liste der ausgewählten Produkte befindet sich in der neu hinzugefügten separaten Anlage Nr. 4 zur Regierungsverordnung Nr. 221/2019 Slg. Im Allgemeinen müssen dies Produkte sein, die zur Erzeugung oder Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen, zur Steigerung der Energieeffizienz oder zur Reduzierung des Energiebedarfs von Gebäuden bestimmt sind.

Wirksamkeit

Der endgültige Entwurf der Novelle wurde bereits vom Ministerpräsidenten unterzeichnet und sollte in den kommenden Tagen in der Gesetzessammlung veröffentlicht werden. Die Neuregelung tritt am 15. Tag nach ihrer Veröffentlichung in der Gesetzessammlung in Kraft.

Gemäß der neuen Verordnung werden Vorhaben zur Erlangung eines Investitionsanreizes geregelt, die erst ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung vorgelegt werden. Für früher eingereichte Absichtserklärungen gilt der ursprüngliche Wortlaut der Verordnung.

Bei etwaigen Fragen zu Investitionsanreizen können Sie sich jederzeit an uns wenden. Gerne besprechen wir mit Ihnen Ihre Möglichkeiten und schlagen Ihnen das optimale Vorgehen (sowohl zur Erlangung eines Investitionsanreizes als auch zu dessen Inanspruchnahme und Erfüllung der erforderlichen Bedingungen) vor.

Autor: Petr Němec, Martin Hahn