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Petr Němec | | March 27, 2023
Am 22. 3. 2023 verhandelte die Regierung der Tschechischen Republik einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über Investitionsanreize.
Die Novelle sollte den Prozess der Gewährung von Investitionsanreizen vereinfachen. Seit 2019 war es dem „Willen“ der Regierung überlassen, wem sie einen Anreiz gewährte (und wem nicht). Dieses subjektive Element der Regierungsentscheidung wird nun abgeschafft, wobei der Antragsteller für einen Investitionsanreiz - wenn er die erforderlichen Bedingungen erfüllt - einen ausdrücklichen Anspruch auf Gewährung eines Anreizes hat. Die Entscheidung über die Gewährung eines Investitionsanreizes erfolgt dann nur noch in einem Schritt (durch das Ministerium für Industrie und Handel, wie dies vor 2019 der Fall war).
Die Regierung wird jedoch weiterhin über "strategische" Investitionsmaßnahmen gemäß dem Gesetz über Investitionsanreize entscheiden.
Dies bedeutet eine Rückkehr zur Rechtssicherheit für Antragsteller, die seit 2019 in der Regel zögern, überhaupt einen Antrag auf Investitionsanreiz zu stellen. Die Folge war ein drastischer Rückgang der Anträge und der bewilligten Investitionsanreize (z.B. im Jahr 2022 wurde nur noch einer bewilligt).
Nach den Übergangsbestimmungen sollen die neuen Regelungen nur für Investitionsanreize gelten, die nach Inkrafttreten der Novelle beantragt werden. Die Wirksamkeit selbst hängt vom Gesetzgebungsverfahren im Parlament der Tschechischen Republik ab. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.
Die Regierung verhandelte auch eine Änderung der Verordnung über Investitionsanreize. Auch über diese Novelle werden wir Sie informieren, sobald nähere Informationen aus der Regierungssitzung vorliegen.
Autor: Petr Němec, Martin Hahn