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Petr Němec | | April 11, 2023

Investitionsanreize – Gesetzesänderung der Regierungsverordnung

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Am 5. 4. 2023 wurde in der Gesetzessammlung eine Änderung der Regierungsverordnung unter der Nummer 89/2023 Slg. veröffentlicht, zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 221/2019 Slg., über die Umsetzung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes über Investitionsanreize, in der geänderten Fassung.

Über die Änderungen, die diese Gesetzesänderung mit sich bringt, haben wir Sie bereits in unserem Artikel informiert. Die Novelle tritt am 20. 04. 2023 in Kraft, also nach diesem Zeitpunkt geltend gemachte Vorhaben zur Erlangung eines Investitionsanreizes unterliegen bereits dem geänderten Wortlaut der Verordnung.

Bei etwaigen Fragen zu Investitionsanreizen können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Autor: Petr Němec, Martin Hahn