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Anfang August 2022 hat die Regierung der Tschechischen Republik eine Änderung des Gesetzes über Investitionsanreize vorbereitet. Die Novelle befindet sich nun im Stellungnahmeverfahren.
Die Gesetzesnovelle zielt auf die folgenden zwei Änderungen ab:
a) Abschaffung der Verpflichtung des Ministeriums für Industrie und Handel, jeden Antrag auf einen Investitionsanreiz der Regierung zur Verhandlung vorzulegen. Dennoch werden der Regierung weiterhin Anträge auf strategische Investitionstransaktionen zur Erlangung eines finanziellen Beitrags zum Erwerb von langfristigen materiellen und immateriellen Vermögenswerten vorgelegt. Bei anderen Investitionsmaßnahmen wird die Entscheidung über den Investitionsanreiz auf der Grundlage einer Bewertung der Bedingungen und Verpflichtungen erlassen, die im Gesetz über Investitionsanreize und in anderen damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften, insbesondere der Regierungsverordnung Nr.221/2019 Slg., über die Umsetzung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes über Investitionsanreize in der geänderten Fassung enthalten sind, und auf der Grundlage verbindlicher Stellungnahmen der zuständigen Behörden (Finanzministerium, Umweltministerium, Ministerium für Arbeit und Soziales, Landwirtschaftsministerium). Die Beurteilung von Investitionsanreize-Anträgen wird damit unter voller Beachtung der Grundsätze des Verwaltungsverfahrens wieder auf die Ebene der Ressortverhandlung zurückgeführt, womit auch die legitime voraussichtliche Schätzung des Genehmigungsverfahrens erhöht wird.
b) Einführung eines einstufigen Entscheidungsfindungsverfahrens wie bei haushaltsrechtlichen Subventionsentscheidungen (d.h. Einschränkung der Rechtsbehelfe/-mittel gegen Entscheidungen).
Gegenstand der vorgeschlagenen Gesetzesänderung ist daher insbesondere die Verkürzung, Vereinfachung und vor allem Effektivierung des Verfahrens zur Bewilligung von standardweisen Investitionsanreize-Anträgen. Die Regierung (als politisches Organ) würde damit die kritisierte Befugnis verlieren, einen bestimmten Investitionsanreiz de facto willkürlich abzulehnen. Die Regierung könnte Investitionsanreize künftig nur noch transparent, durch Änderung der allgemeinen Förderkriterien der Regierungsverordnung Nr. 221/2019 Slg. regeln, und somit strengere Regeln für die Bereitstellung von Investitionsanreizen verbindlich festlegen.
Da sich die Novelle erst im Stellungnahmeverfahren befindet, ist mit einem Inkrafttreten frühestens im Jahr 2023 zu rechnen.
Autor: Petr Němec, Martin Hahn