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Petr Němec | | September 26, 2023

Investitionsanreize - Rüchkehr zur Rechtssicherheit

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Am 14. September 2023 wurde eine Änderung des Gesetzes über Investitionsanreize bei der 2. Lesung im Abgeordnetenhaus verabschiedet, über die wir Sie bereits zuvor informiert haben.

Ziel der Novelle ist es, den Prozess der Gewährung und Erlangung von Investitionsanreizen zu vereinfachen, indem nicht mehr alle Anträge auf Zusage eines Investitionsanreizes der Regierung zur Genehmigung vorgelegt werden. Auf diese Weise wird die mögliche „Willkür“ der Regierung in dieser Angelegenheit beseitigt und die Steuerzahler erhalten hiermit wieder die Rechtssicherheit, dass sie nach Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen einen ausdrücklichen Anspruch auf die Gewährung der gegebenen Anreize haben sollten.

Die Regierung wird jedoch auch weiterhin über strategische Investitionsmaßnahmen/-transaktionen gemäß dem Gesetz über Investitionsanreize entscheiden.

Den Übergangsbestimmungen zufolge sollten die neuen Regelungen erst für Investitionsanreize gelten, die nach Inkrafttreten der Novelle beantragt werden.

Die Wirksamkeit selbst hängt vom Gesetzgebungsprozess ab, die Novelle ist derzeit zur Verhandlung in die 3. Lesung in der Abgeordnetenkammer bei der 76. Sitzung (ab 28. 9. 2023) eingeordnet. Bei einem reibungslosen Ablauf wird es im Senat der Tschechischen Republik besprochen und anschließend vom Präsidenten unterzeichnet. Generell kann daher davon ausgegangen werden, dass die Novelle bis Ende dieses Jahrs wirksam sein könnte.

Autor: Petr Němec, Martin Hahn

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