Die Novelle des Investitionsanreizgesetzes, über die wir Sie bereits zuvor informiert haben, wartet derzeit auf ihre Veröffentlichung in der Gesetzessammlung. Der Präsident hat sie am 14. Dezember 2023 unterzeichnet. Man kann die Wirksamkeit der Novelle ab Anfang 2024 annehmen.
Die wesentlichen Änderungen, die die Gesetzesnovelle mit sich bringt, lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Vereinfachung des Verfahrens zur Vergabe und Erlangung von Investitionsanreizen, indem alle Anträge auf Zusage von Investitionsanreizen nicht mehr der Regierung zur Genehmigung vorgelegt werden.
Auf diese Weise wird die mögliche „Willkür“ der Regierung in dieser Angelegenheit beseitigt und die Steuerzahler erhalten wieder Rechtssicherheit, dass sie nach Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen einen ausdrücklichen Anspruch auf die Gewährung der gegebenen Anreize haben sollten. Die Regierung wird jedoch weiterhin über strategische Investitionstransaktionen/-Maßnahmen gemäß dem Gesetz über Investitionsanreize entscheiden.
- Die Möglichkeit, Investitionsanreize auch für andere Großprojekte nach anderen Regelungen
der Europäischen Union zu nutzen (Antrag auf Einzelausnahme vom Verbot staatlicher Förderung);
es können beispielsweise folgende Bereiche sein:
- Beihilfen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung von Gebieten mit außergewöhnlich niedrigem Lebensstandard oder hoher Arbeitslosigkeit, unter Berücksichtigung ihrer strukturellen, wirtschaftlichen und sozialen Lage;
- Beihilfen zur Unterstützung der Umsetzung eines wichtigen Projekts von gemeinsamem europäischem Interesse oder zur Behebung einer schwerwiegenden Störung in der Wirtschaft
eines Mitgliedstaats;
- Beihilfen zur Förderung der Entwicklung bestimmter Wirtschaftstätigkeiten oder Wirtschaftsgebiete, sofern sie die Handelsbedingungen nicht in einem Maße verändern, dass sie dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufen würden;
- Beihilfen zur Förderung der Kultur und zur Erhaltung des kulturellen Erbes, sofern sie die Bedingungen des Handels und des wirtschaftlichen Wettbewerbs in der Union nicht in einer Weise beeinträchtigen, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft;
- sonstige Förderkategorien, die der (EU) Rat auf Vorschlag der (EU) Kommission per Beschluss festlegt.
Darüber hinaus verabschiedete die Regierung der Tschechischen Republik im November eine Gesetzesänderung der Verordnung über die zulässige Höhe der öffentlichen Unterstützung in Kohäsionsregionen. Diese neue Verordnung tritt ab 1. 1. 2024 in Kraft. Die Verordnung regelt die Grenze für die Genehmigung großer Projekte durch die Europäische Kommission gegenüber den aktuellen 100 Mio. EUR auf 110 Mio. EUR. Darüber hinaus führt die Verordnung für diese Großprojekte auch den Höchstbetrag der öffentlichen Unterstützung in Bezug auf die Kohäsionsregion ein, wobei bei Überschreitung dieses Betrags erneut eine Genehmigung der Europäischen Kommission eingeholt werden muss.
Bei etwaigen Fragen im Bereich Investitionsanreize stehen Ihnen gerne Ihr Grant Thornton Ansprechpartner, eventuell auch Autoren dieses Artikels zur Verfügung.