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| February 22, 2019

Investitionsanreize – vergessen Sie nicht die Möglichkeit, die zu nutzen

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Investitionsanreize gibt es in der Tschechischen Republik seit dem Jahre 1998. Ihr Ziel ist es, die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern und neue Arbeitsplätze zu schaffen, und sie sind somit ein wichtiges Instrument der Förderung des Wirtschaftswachstums. Unter einem Investitionsanreiz wird gemäß dem Gesetz über die Investitionsanreize folgendes verstanden:

  1. Nachlass auf Einkommen-/Körperschaftssteuern (bis 10 Jahre lang),
  2. Übertragung von Grundstücken einschließlich der damit zusammenhängenden Infrastruktur zu einem vergünstigten Preis,
  3. materielle Unterstützung für die Schaffung neuer Arbeitsplätze,
  4. materielle Unterstützung der Umschulung oder der Weiterbildung der Arbeitnehmer,
  5. materielle Unterstützung des Erwerbs der materiellen und immateriellen Vermögenswerte für ein strategisches Investitionsvorhaben oder
  6. Befreiung von der Grundsteuer in begünstigten Industriegebieten.

So wie sich die Welt um uns herum ändert, müssen auch die Investitionsanreize auf die Änderungen in der Wirtschaft reagieren. Zurzeit liegt in der tschechischen Abgeordnetenkammer die Änderung des Gesetzes über die Investitionsanreize bereit, und auch bei der Regierung liegt der Entwurf der Verordnung über die Durchführung einiger Bestimmungen des Gesetzes über die Investitionsanreize bereit. Gerade mit dieser Verordnung werden wir uns in diesem Artikel befassen.

Ein der wichtigsten Gründe der Vorbereitung der Änderungen des Gesetzes und der neuen Regierungsverordnung ist die Notwendigkeit der Änderung des Ansatzes hinsichtlich der Investitionsanreize. Die derzeitigen Regeln für die Schaffung neuer Arbeitsplätze können bei der jetzigen sehr niedrigen Arbeitslosigkeit auf einen Interessenten für den Investitionsanreiz sogar als ein Kriterium, das schwer zu erfüllen ist, wirken. Das Wirtschaftswachstum in der Tschechischen Republik und die wachsende Nachfrage nach Arbeitskräften machen den Mangel an qualifizierten Arbeitskräften in technischen und anderen Berufen der Fertigungsindustrie spürbar. In der verarbeitenden Industrie richtet sich außerdem die Bedingung der Schaffung der neuen Arbeitsplätze gegen die Entwicklung in der ganzen Branche. Zur gleichen Zeit verlangsamt sich das Wachstumstempo der Arbeitsproduktivität, und so ergibt sich ein Rückstand hinter dem Tempo des Wachstums der Durchschnittslöhne. Um die Position der tschechischen Unternehmen auf den ausländischen Märkten nicht zu schwächen, hält die Regierung es für notwendig, die Förderung von Projekten mit einem hohen Mehrwert einzuführen. Der Entwurf der Regelung der Investitionsanreize enthält daher folgende Änderungen:

  • die Investitionsbeihilfen auf Projekte mit einem höheren Mehrwert zu konzentrieren,
  • die Bedingungen für die Schaffung neuer Arbeitsplätze der Situation auf dem Arbeitsmarkt anzupassen,
  • die erhöhte Förderung in wirtschaftlich schwächeren Regionen zu beizubehalten,
  • die Verfügbarkeit der Anreize für kleine und mittelgroße Unternehmer zu verbessern.

Die Ausrichtung der Investitionsbeihilfen auf die Projekte mit einem höheren Mehrwert sollte die Innovationskraft der Wirtschaft erhöhen. Der höhere Mehrwert bedeutet nicht den Mehrwert im finanziellen Sinne, sondern allgemein die Erhöhung des Wertes der von qualifizierten Arbeitskräften oder durch fortschrittliche Technologien durchgeführten Tätigkeit. Durch die Einführung des „Kriteriums“ des Mehrwerts sollten die Investitionsanreize auf die Unterstützung der Fertigungsprojekte, deren Absicht der Schritt nach vorne von der Quantität zur Qualität ist, abzielen, wodurch die Fertigungsprojekte mit einem niedrigen Mehrwert in der verarbeitenden Industrie eingeschränkt werden sollten. Für die Beurteilung der Tätigkeiten mit einem höheren Mehrwert wurden folgende Kennzahlen gewählt:

  1. Lohnniveau
    Es handelt sich hierbei um einen sehr gut prüfbaren Mechanismus, wodurch der Investor zur besseren Entlohnung seiner Arbeitnehmer motiviert werden sollte. Da das Lohnniveau in den einzelnen Sektoren der verarbeitenden Industrie und auch regional unterschiedlich ist, wurde diese Bedingung wie folgt definiert: „mindestens 80 % der Arbeitnehmer mit dem Arbeitsort im Ort der Realisierung des Investitionsvorhabens haben den vereinbarten Bruttolohn in Höhe des durchschnittlichen Bruttolohns in der Region, in der das Investitionsvorhaben realisiert wird. Wenn der Arbeitnehmer eine kürzere Arbeitszeit vereinbart hat, wird sein Lohn im entsprechenden Verhältnis von dem Lohn bei der Vollzeitbeschäftigung berechnet.

  2. Ausbildung der Arbeitnehmer
    Die Bedingung des entsprechenden Anteils der Arbeitnehmer mit einem Hochschulabschluss wurde als eine einfache transparente Kennzahl für den Nachweis der Tätigkeit mit einem höheren Mehrwert gewählt, da die höhere Ausbildung eine Voraussetzung für die Schaffung von hochwertigeren Arbeitsplätzen ist. Um die lediglich formale Beschäftigung dieser Arbeitnehmer zu vermeiden, wurde eine weitere Bedingung hinzugefügt, und zwar der Abschluss eines Vertrages über die Zusammenarbeit mit einer öffentlichen Forschungseinrichtung oder einer Hochschule. Die Bedingung lautet wie folgt: "der Empfänger des Investitionsanreizes arbeitet nach dem Abschluss eines Vertrages über die Zusammenarbeit mit einer öffentlichen Forschungseinrichtung oder einer öffentlichen oder staatlichen Hochschule mit dieser Einrichtung oder Hochschule im Bereich der Forschung und Entwicklung aktiv zusammen, und gleichzeitig erreicht der Anteil der Arbeitnehmer mit einem Hochschulabschluss im Ort der Realisierung des Investitionsvorhabens mindestens 10 %."

  3. Anzahl der Arbeitnehmer in Forschung und Entwicklung
    Forschung und Entwicklung gelten als sehr positive Tätigkeiten zur Erreichung einer höheren Arbeitsproduktivität. Aus diesem Grund wurden Forschung und Entwicklung als eine der Bedingungen des erhöhten Mehrwerts gewählt: „der Anteil der Arbeitnehmer in Forschung und Entwicklung am Ort der Realisierung des Investitionsvorhabens muss mindestens 2 % sein. Ein Arbeitnehmer in Forschung und Entwicklung wird als Arbeitnehmer, dessen Haupttätigkeit die kontinuierliche und nachweisbare Tätigkeit in den Bereichen Forschung und Entwicklung bei Empfänger des Investitionsanreizes ist, angesehen “.

  4. Obligatorische Höhe der Investitionen in die für die Forschungs- und Entwicklungszwecke notwendige technologische Ausstattung
    Im Zusammenhang mit der Forschung und Entwicklung werden oft hohe Ausgaben für den Erwerb des Anlagevermögens, der technologische Ausstattung darstellt, getätigt: „der Empfänger eines Investitionsanreizes hat für die Zwecke der Forschung und Entwicklung Maschinen, die seitens des Empfängers des Investitionsanreizes überwiegend für die Forschungs- und Entwicklungszwecke verwendet werden, erworben, wobei diese Maschinen zum Marktpreis erworben wurden, sie wurden nicht vor mehr als 2 (zwei) Jahren vor dem Beginn des Erwerbs produziert, und sie unterlagen vor ihrem Erwerb keinen buchhalterischen Abschreibungen, sie wurden nicht vor mehr als 2 (zwei) Jahren vor der Vorlage des Vorhabens, einen Investitionsanreiz zu erwerben, in Verwendung gebracht, und sie wurden in die für das Investitionsvorhaben zulässigen Kosten nicht einbezogen, und zwar in Höhe von mindestens 10 % des angenommenen Wertes der zulässigen im Vorhaben, einen Investitionsanreiz zu erwerben, angeführten Kosten..

Um zu beurteilen, dass es sich um eine Tätigkeit mit einem höheren Mehrwert handelt, ist es nicht notwendig, alle vier Bedingungen gleichzeitig zu erfüllen. Als zwingend wurde für alle nur die Bedingung des Lohnniveaus festgelegt. Von den übrigen Bedingungen muss nur eine frei wählbare erfüllt werden. D.h. der Investor kann wählen, ob er zusammen mit der Bedingung ad a) die Bedingung ad b) oder ad c) oder ad d) erfüllt. Aus den Analysen, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung dieser Änderung der Regeln für die Investitionsanreize ausgearbeitet wurden, folgt, dass kleine und mittelgroße Unternehmen bei der Erfüllung der Bedingungen des höheren Mehrwerts keine Probleme mit deren Erfüllung haben sollten, da sie bereits jetzt mehr Arbeitnehmer mit Hochschulabschluss beschäftigen und mehr Ausgaben für Forschung und Entwicklung als große Unternehmen tätigen. Daher wird kein Vorteil für kleine und mittelgroße Unternehmen geplant.

Die Änderungen in der Bedingung der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen sollten bei Technologiezentren und strategischen Dienstleistungen zur Förderung der Umwandlung der Struktur der zu entstehenden Arbeitsplätze so, dass mehr qualifizierte Arbeitspositionen entstehen. D.h. es wird nicht nur die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen angestrebt, sondern wird es angenommen, dass andere Arbeitsplätze (z.B. die weniger qualifizierten) abgeschafft werden. Es wird daher die Schaffung einer Mindestanzahl von neuen Arbeitsplätzen wie folgt vorgeschlagen:

  • Technologiezentren: 20,
  • Zentren für die Softwareentwicklung: 20,
  • Datenzentren: 20,
  • Reparatur-Zentren: 50,
  • Zentren der gemeinsam genutzten Leistungen: 70,
  • Kundenbetreuungszentren: 500.

Bei der Produktion in der verarbeitenden Industrie wird keine neue Bedingung für die Schaffung neuer Arbeitsplätze festgelegt.

Um die Förderung in den wirtschaftlich schwächeren Regionen, die 57 Gemeinden mit erweiterten Zuständigkeiten bilden, zu stärken, wird bei den Herstellungsprojekten die Erfüllung des Kriteriums des höheren Mehrwerts verlangt, und die Höhe der Investition wird auf 50 % der erforderlichen Mindestinvestition herabgesetzt.

Für die bessere Zugänglichkeit der Investitionsanreize für kleine und mittelgroße Unternehmen wird die Minderung aller Anforderungen auf die Schaffung der neuen Arbeitsplätze und auf die Mindesthöhe der Investitionen in Anlage- und immaterielles Vermögen auf die Hälfte vorgeschlagen.

Wenn Sie überlegen, einen Investitionsanreiz zu nutzen, können Sie sich an uns gern wenden. Wir können Ihnen helfen.

Autor: Marie Rudolfová

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