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| February 22, 2019
Investitionsanreize gibt es in der Tschechischen Republik seit dem Jahre 1998. Ihr Ziel ist es, die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern und neue Arbeitsplätze zu schaffen, und sie sind somit ein wichtiges Instrument der Förderung des Wirtschaftswachstums. Unter einem Investitionsanreiz wird gemäß dem Gesetz über die Investitionsanreize folgendes verstanden:
So wie sich die Welt um uns herum ändert, müssen auch die Investitionsanreize auf die Änderungen in der Wirtschaft reagieren. Zurzeit liegt in der tschechischen Abgeordnetenkammer die Änderung des Gesetzes über die Investitionsanreize bereit, und auch bei der Regierung liegt der Entwurf der Verordnung über die Durchführung einiger Bestimmungen des Gesetzes über die Investitionsanreize bereit. Gerade mit dieser Verordnung werden wir uns in diesem Artikel befassen.
Ein der wichtigsten Gründe der Vorbereitung der Änderungen des Gesetzes und der neuen Regierungsverordnung ist die Notwendigkeit der Änderung des Ansatzes hinsichtlich der Investitionsanreize. Die derzeitigen Regeln für die Schaffung neuer Arbeitsplätze können bei der jetzigen sehr niedrigen Arbeitslosigkeit auf einen Interessenten für den Investitionsanreiz sogar als ein Kriterium, das schwer zu erfüllen ist, wirken. Das Wirtschaftswachstum in der Tschechischen Republik und die wachsende Nachfrage nach Arbeitskräften machen den Mangel an qualifizierten Arbeitskräften in technischen und anderen Berufen der Fertigungsindustrie spürbar. In der verarbeitenden Industrie richtet sich außerdem die Bedingung der Schaffung der neuen Arbeitsplätze gegen die Entwicklung in der ganzen Branche. Zur gleichen Zeit verlangsamt sich das Wachstumstempo der Arbeitsproduktivität, und so ergibt sich ein Rückstand hinter dem Tempo des Wachstums der Durchschnittslöhne. Um die Position der tschechischen Unternehmen auf den ausländischen Märkten nicht zu schwächen, hält die Regierung es für notwendig, die Förderung von Projekten mit einem hohen Mehrwert einzuführen. Der Entwurf der Regelung der Investitionsanreize enthält daher folgende Änderungen:
Die Ausrichtung der Investitionsbeihilfen auf die Projekte mit einem höheren Mehrwert sollte die Innovationskraft der Wirtschaft erhöhen. Der höhere Mehrwert bedeutet nicht den Mehrwert im finanziellen Sinne, sondern allgemein die Erhöhung des Wertes der von qualifizierten Arbeitskräften oder durch fortschrittliche Technologien durchgeführten Tätigkeit. Durch die Einführung des „Kriteriums“ des Mehrwerts sollten die Investitionsanreize auf die Unterstützung der Fertigungsprojekte, deren Absicht der Schritt nach vorne von der Quantität zur Qualität ist, abzielen, wodurch die Fertigungsprojekte mit einem niedrigen Mehrwert in der verarbeitenden Industrie eingeschränkt werden sollten. Für die Beurteilung der Tätigkeiten mit einem höheren Mehrwert wurden folgende Kennzahlen gewählt:
Um zu beurteilen, dass es sich um eine Tätigkeit mit einem höheren Mehrwert handelt, ist es nicht notwendig, alle vier Bedingungen gleichzeitig zu erfüllen. Als zwingend wurde für alle nur die Bedingung des Lohnniveaus festgelegt. Von den übrigen Bedingungen muss nur eine frei wählbare erfüllt werden. D.h. der Investor kann wählen, ob er zusammen mit der Bedingung ad a) die Bedingung ad b) oder ad c) oder ad d) erfüllt. Aus den Analysen, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung dieser Änderung der Regeln für die Investitionsanreize ausgearbeitet wurden, folgt, dass kleine und mittelgroße Unternehmen bei der Erfüllung der Bedingungen des höheren Mehrwerts keine Probleme mit deren Erfüllung haben sollten, da sie bereits jetzt mehr Arbeitnehmer mit Hochschulabschluss beschäftigen und mehr Ausgaben für Forschung und Entwicklung als große Unternehmen tätigen. Daher wird kein Vorteil für kleine und mittelgroße Unternehmen geplant.
Die Änderungen in der Bedingung der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen sollten bei Technologiezentren und strategischen Dienstleistungen zur Förderung der Umwandlung der Struktur der zu entstehenden Arbeitsplätze so, dass mehr qualifizierte Arbeitspositionen entstehen. D.h. es wird nicht nur die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen angestrebt, sondern wird es angenommen, dass andere Arbeitsplätze (z.B. die weniger qualifizierten) abgeschafft werden. Es wird daher die Schaffung einer Mindestanzahl von neuen Arbeitsplätzen wie folgt vorgeschlagen:
Bei der Produktion in der verarbeitenden Industrie wird keine neue Bedingung für die Schaffung neuer Arbeitsplätze festgelegt.
Um die Förderung in den wirtschaftlich schwächeren Regionen, die 57 Gemeinden mit erweiterten Zuständigkeiten bilden, zu stärken, wird bei den Herstellungsprojekten die Erfüllung des Kriteriums des höheren Mehrwerts verlangt, und die Höhe der Investition wird auf 50 % der erforderlichen Mindestinvestition herabgesetzt.
Für die bessere Zugänglichkeit der Investitionsanreize für kleine und mittelgroße Unternehmen wird die Minderung aller Anforderungen auf die Schaffung der neuen Arbeitsplätze und auf die Mindesthöhe der Investitionen in Anlage- und immaterielles Vermögen auf die Hälfte vorgeschlagen.
Wenn Sie überlegen, einen Investitionsanreiz zu nutzen, können Sie sich an uns gern wenden. Wir können Ihnen helfen.
Autor: Marie Rudolfová