Jana Shumakova | 12.11.2024
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Multinationale Konzerne sind ab dem Jahre 2017 verpflichtet, anzuzeigen, wie viel und wo sie die Körperschaftsteuer bezahlt haben, zumindest folgt dies aus einem Entwurf der Europäischen Kommission.
Die Europäische Kommission schlägt im Rahmen der Bemühungen zur Erhöhung der steuerlichen Transparenz und zur Verhinderung der Steuerhinterziehung der Körperschaftsteuer der Konzerne mehrere grundlegenden Maßnahmen vor. Nach der Meinung des (mittlerweile zurückgetretenen englischen) EU-Kommissars Jonathan Hill ist das Hauptziel der Änderungen, „die Gewinne der großen multinationalen Konzerne in dem Land, in dem sie tatsächlich erwirtschaftet wurden, und nicht in einem Land mit einer niedrigen Steuerbelastung zu besteuern". Diese Maßnahmen sollen nach der Europäischen Kommission die gleichen Wettbewerbsbedingungen für die multinationalen Konzerne und für kleinere Gesellschaften, die nur in einem Land tätig sind, sicherstellen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die vorgeschlagenen Änderungen bereits im Jahre 2016 angenommen werden, so dass sie im Jahr 2017 angewendet werden können.
Untenstehend folgt eine Übersicht der ausgewählten wichtigsten Maßnahmen, die im Rahmen des Kampfes gegen die aggressive Steuerplanung ergriffen wurden:
Der Kampf gegen die Steuerhinterziehung und gegen die aggressive Steuerplanung stellt eine Priorität nicht nur für die EU, sondern auch für die G20 dar. Die Europäische Kommission schlägt vor, ein System der öffentlichen Kontrolle einzuführen, das im Entwurf der Richtlinie Nr. 2013/34/EU geregelt wird - d.h. das, was die multinationalen Körperschaften verpflichtet werden, in deren konsolidierten Jahresabschlüssen bzw. auf deren Webseiten zu veröffentlichen.
Eine weitere bedeutende Neuigkeit ist der Entwurf der Europäischen Kommission zum Informationsaustausch unter den EU-Mitgliedstaaten auf der Ebene der Steuerverwalter. Große multinationale Konzerne werden sog. Country by Country Reports ausfüllen.
Country by Country Reports (länderbezogene Berichte)
Wie funktioniert das?
Zdroj: www.ec.europa.eu
Wer wird verpflichtet sein, dem Steuerverwalter ausgewählte Informationen zur Verfügung zu stellen?
Gemäß der Richtlinie sind diejenigen multinationalen Konzerne verpflichtet, einen sog. Country by Country Report zu erstellen, die in der EU ihre Geschäftstätigkeit ausüben oder tätig sind und die einen konsolidierten Gesamtumsatz von mehr als € 750.000.000 erzielen. Die zuständige Steuerbehörde des Mitgliedstaats, die den Country by Country Report erhält, wird diesen automatisch allen beteiligten Staaten übersenden, in denen die multinationale Körperschaft der Besteuerung unterliegende Niederlassungen hat oder in denen sie ein Steueransässiger ist.
Den Country by Country Report werden die multinationalen Konzerne in dem Land erstellen, in dem die Muttergesellschaft ein Steueransässiger ist.
Der Country by Country Report wird Informationen aus allen Gerichtsbarkeiten über folgendes enthalten:
Wenn die Richtlinie im Jahr 2016 genehmigt wird, sollten die multinationalen Konzerne bzw. die Muttergesellschaft den Country by Country Report bereits für den Zeitraum 2017 und dann regelmäßig jährlich erstellen. Der nach den einzelnen Ländern aufgeteilte Bericht muss innerhalb von 12 Monaten nach dem letzten Tag des bezüglichen Geschäftsjahres des multinationalen Konzerns eingereicht werden.
Die Country by Country Reports (länderbezogene Berichte) werden im Standardformular, der ein Teil der BEPS, Artikel 13 ist, angeführt.
Quelle: Anlage des Entwurfs der Richtlinie des Rates, durch die die Richtlinie 2011/16/EU im Hinblick auf den obligatorischen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen geändert wird. http://eur-lex.europa.eu
Schlussfolgerung
Weltweit ändert sich die Ansicht auf die Steuerplanung. Die Politiker sind länderübergreifend der Auffassung, dass die jetzigen Regeln es den großen multinationalen Gesellschaften ermöglichen, die Steuern in Ländern zu zahlen, in denen es für sie günstiger ist, und nicht dort, wo die besteuerbaren Erträge in der Tat erwirtschaftet wurden. Große internationale Unternehmen können nämlich ihre steuerlichen Verpflichtungen mittels aggressiver Steuerplanung mindern, indem sie in ihre Strukturen absichtlich Niederlassungen in den als Steuerparadies bezeichneten Gebieten einbeziehen. Politiker argumentieren aufgrund dieser Tatsache damit, dass die multinationalen Unternehmen durch dieses Handeln gleiche Wettbewerbsbedingungen verletzen, weil sie dadurch kleine und mittelgroße Unternehmen, die keine Mittel zur „effizienten“ Minderung der Steuerpflicht besitzen, benachteiligen. Die aktuelle politische Entwicklung, betreffend sowohl die Europäische Union, als auch die OECD, zielt auf die Ausarbeitung der Instrumente, die diese Art der Handlung völlig verhindern würden. Das Ergebnis ist, dass die aggressiven Steuerstrukturen nicht mehr als ein legitimer Wettbewerbsvorteil angesehen werden, wie es bisher der Fall war.
Wir verfolgen die Entwicklung in diesem Bereich, die noch nicht zu Ende ist, laufend, und wir werden Sie darüber in unseren nächsten Artikeln informieren.
[1] Bereits genehmigte Richtlinie Nr. 2014/107/EU. Die Umsetzung dieser Richtlinie wurde in der Tschechischen Republik mittels der Änderung des Gesetzes Nr. 164/2013 Slg., und zwar zum 31.12.2016, durchgeführt.
[2] Änderungen der Richtlinie über die Buchhaltung Nr. 2013/34/EU.