Alice Šrámková | 8.10.2024
IFRS 18 Darstellung und Offenlegung im JahresabschlussSteuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
Petra Čechová | December 3, 2024
Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses wurde in der Fachöffentlichkeit mehrmals die Frage diskutiert, ob ausgewählte Rechnungseinheiten verpflichtet sind, eine Kapitalflussrechnung und eine Eigenkapitalübersicht zu erstellen, oder ob es sich "nur" um eine Möglichkeit handelt. Die tschechischen Rechnungslegungsvorschriften sehen diese Verpflichtung für "individuelle" Abschlüsse mittlerer und großer Rechnungseinheiten/Gesellschaften vor, aber diese Tatsache wird für konsolidierte Abschlüsse nicht ausdrücklich angegeben.
Die Wirtschaftsprüferkammer der Tschechischen Republik (im Folgenden als "KAČR" bezeichnet) hat sich an das Finanzministerium der Tschechischen Republik (im Folgenden "MFČR" genannt) mit der Bitte um eine Stellungnahme gewandt, ob die oben genannten Übersichten ein obligatorischer Bestandteil des konsolidierten Jahresabschlusses für ausgewählte Kategorien von Rechnungseinheiten sind. Das MFČR /Finanzministerium der Tschechischen Republik ist der Meinung, dass, wenn der "individuelle" Jahresabschluss einer mittleren oder großen Rechnungseinheit verpflichtet ist, eine Kapitalflussrechnung und eine Übersicht über die Veränderungen des Eigenkapitals zu erstellen, diese Pflicht auch für eine mittlere oder große Rechnungseinheit gilt, die einen konsolidierten Abschluss zu erstellen hat.
Der Text der Erklärung des MFČR-Ministeriums ist auf der Website der Wirtschaftsprüferkammer verfügbar.