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| October 6, 2016

Kategorisierung der Buchführungseinheiten - wissen Sie, zu welcher Gruppe Sie gehören?

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Wahrscheinlich haben bereits alle die Novelle des Gesetzes Nr. 563/1991 Sb., Buchhaltungsgesetz, die am 1.1.2016 in Kraft trat, mehr oder weniger bemerkt. Im Vergleich zu der bis zum 31.12.2015 gültigen Rechtslage hat diese Novelle wesentliche Änderungen vor allem auf dem Gebiet der Einstufung der Buchführungseinheiten in die einzelnen Kategorien und der Bestimmung deren Verpflichtungen in Bezug auf die Buchführung und die Erstellung des Jahresabschlusses eingefügt.

Vielleicht fällt Ihnen jetzt dazu ein, warum wir uns mit diesem Thema erst jetzt im Herbst befassen, obwohl die Novelle bereits im Januar in Kraft getreten war. Aber Hand aufs Herz, wer von Ihnen hat sich bereits mit der Einordnung Ihrer Gesellschaft in die jeweilige Kategorie der Buchführungseinheiten befasst, die neuen Anforderungen, die sich aus der Novelle ergeben, eingestellt, und wer weiß, welche Unterlagen in Bezug auf den Jahresabschluss vorbereitet werden müssen und ob der Jahresabschluss vom Wirtschaftsprüfer überprüft werden muss? Wir glauben, dass gerade jetzt im Herbst ein geeigneter Zeitraum für die Wiederholung der wichtigsten in Kraft getretenen Neuigkeiten in Bezug auf die Buchhaltung ist, damit sich jede Buchführungseinheit vorbereiten und in Übereinstimmung mit den Änderungen vorgehen kann.

Das Ziel dieses Artikels ist es, einen Überblick über die Kategorisierung der Buchführungseinheiten zu schaffen und eine Information darüber zu geben, in welche Gruppe die Buchführungseinheit gehört und ob damit irgendwelche Verpflichtungen verbunden sind.

Kategorisierung – wie sollte man vorgehen?

Wie in der Einleitung zu diesem Artikel erwähnt, hat die Novelle des Buchhaltungsgesetzes in den letzten Jahren eine große, sogar revolutionäre Veränderung gebracht, und zwar die Einführung der Kategorisierung der Buchführungseinheiten. Bis zum Inkrafttreten der Novelle gab es keine Einstufung der Buchführungseinheiten nach festgesetzten Kriterien. Die Novelle des Buchhaltungsgesetzes definiert in § 1b die einzelnen Kategorien der Buchführungseinheiten und legt gleichzeitig Kriterien deren Einstufung fest. Eine umfassende Übersicht der einzelnen Kategorien einschließlich deren Kriterien ist in der folgenden Tabelle angeführt:

Kategorie der Buchführungseinheiten

Erfüllung der Kriterien zum Bilanzstichtag

Kriterien

Aktiva insgesamt

Jahresnettoumsatz

Durchschnittliche Mitarbeiteranzahl

Mikro-

überschreitet nicht mindestens zwei der angeführten Kriterien

9 000 000

18 000 000

10

Klein-

Überschreitet nicht mindestens zwei der angeführten Kriterien

100 000 000

200 000 000

50

Mittelgroße

Überschreitet nicht mindestens zwei der angeführten Kriterien

500 000 000

1 000 000 000

250

Große

Überschreitet mindesten zwei der angeführten Kriterien

500 000 000

1 000 000 000

250

 

Im Zusammenhang mit der oben stehenden Tabelle möchten wir eine wesentliche Information erwähnen: nach der Novelle wird der Wert der Aktiva nicht als Brutto-Wert, sondern als in der Bilanz angeführter Netto-Wert gemeint.

Jede Buchführungseinheit ist verpflichtet zu bestimmen, in welche Kategorie sie nach dem für das unmittelbar vorangegangene Geschäftsjahr erstellten Jahresabschluss gehört, d.h. nach dem zum 31.12.2015 erstellten Jahresabschluss im Falle, dass ihr Geschäftsjahr ein Kalenderjahr ist. Im Falle derjenigen Buchführungseinheiten, die ein sog. Wirtschaftsjahr haben, muss die Buchführungseinheit die Kategorie nach dem im Jahr 2015 begonnenen und im Jahr 2016 endenden Geschäftsjahr bestimmen.

In diesem Zusammenhang ist Ihnen sicherlich die Frage eingefallen: wie soll eine Buchführungseinheit, die im Jahre 2016 entstanden ist oder erst entsteht, vorgehen, d.h. in welche Kategorie soll sie eingeordnet werden? Auch diese Situation hat der Gesetzgeber gesehen und festgelegt, dass die Buchführungseinheit in diesem Fall nach der Regelung der Kategorie der Buchführungseinheit vorgehen soll, bei der vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie deren Kriterien zum Bilanzstichtag des ersten Geschäftsjahres erfüllt.

Gleichzeitig ist es auch notwendig, die Leser darauf hinzuweisen, dass die Buchführungseinheit in der jeweiligen Kategorie, in die sie je nachdem, ob sie die Kriterien erfüllt/nicht erfüllt hat, eingeordnet wurde, nicht für immer bleiben muss. Das Gesetz legt fest, dass dann, wenn die Buchführungseinheit in zwei nacheinander folgenden Bilanzstichtagen der ordnungsmäßigen Jahresabschlüsse zwei der Grenzwerte überschreitet oder nicht mehr überschreitet, sie ab dem Beginn des unmittelbar darauf folgenden Geschäftsjahres ihre Kategorie ändern wird. Zum besseren Verständnis der möglichen Änderung werden wir dies an einem Beispiel veranschaulichen:

Stand zum Bilanzstichtag

Kriterien

Kategorie der Buchführungseinheiten

Aktiva Insgesamt in Tsd. CZK

Jahresnettoumsatz in Tsd. CZK

Durchschnittliche Mitarbeiteranzahlt

31.12.2015

5 000

20 000

5

Stichtag für die Bestimmung der Kategorisierung MIKRO-

31.12.2016

10 000

30 000

7

MIKRO-

31.12.2017

13 000

50 000

9

MIKRO-

31.12.2018

20 000

100 000

15

KLEIN-

Wir können die Tabelle wie folgt auswerten: In der Kategorisierung der Buchführungseinheit gemäß einem zum 31.12.2015 erstellten Jahresabschluss wurde die Buchführungseinheit als eine MIKRO-Einheit bewertet, da sie zum angeführten Tag nur eine Bedingung des Jahresnettoumsatzes erfüllt hat. In den folgenden zwei Geschäftsjahren (2016 und 2017) hat die Buchführungseinheit jedoch die Bedingungen sowohl für den Umsatz, als auch für Aktiva erfüllt, d.h. ab 1.1.2018 wird die ursprüngliche MIKRO-Buchführungseinheit zu einer KLEINEN Buchführungseinheit, und bereits seit ab dem angeführten Geschäftsjahr muss sie nach den für eine kleine Buchführungseinheit geltenden Regeln vorgehen. 

Welche Verpflichtungen haben die einzelnen Buchführungseinheiten nach den Kategorien?

Wir haben bereits gesagt, welche Kategorien der Buchführungseinheiten es gibt. Jetzt werden wir kurz einige der wichtigsten (keine detaillierten) Informationen erwähnen, die sich auf die Buchführung der Gesellschaft, die Erstellung des Jahresabschlusses und der damit zusammenhängenden Unterlagen und die Verpflichtung zur Überprüfung/Nichtüberprüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer beziehen.

  • Erstellung der Übersicht der Zahlungsströme (Cash Flow) und der Übersicht über die Änderungen des Eigenkapitals

Nur mittlere und große Buchführungseinheiten haben die Verpflichtung, diese Übersicht zu erstellen. Andere Buchführungseinheiten (Mikro- und Kleinunternehmen) können diese Übersichte auf freiwilliger Basis erstellen.

  • Verpflichtung zur Überprüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer

Mittelgroße und große Buchführungseinheiten haben diese Verpflichtung, ohne dass sie die Kriterien erfüllen müssen. Kleine Buchführungseinheiten haben diese Verpflichtung in dem Fall, wenn sie die vom Buchhaltungsgesetz bestimmten Kriterien erfüllten, d.h. es ist notwendig, diese Buchführungseinheiten darauf zu untersuchen. Die Mikro-Buchführungseinheiten haben diese Verpflichtung nach dem Buchhaltungsgesetz nicht.

  • Erstellung eines Geschäftsberichts

Die Verpflichtung zur Erstellung eines Geschäftsberichts bezieht sich nur auf die Buchführungseinheiten, die verpflichtet sind, einen Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer überprüfen zu lassen.

  • Erstellung einer Anlage zum Jahresabschluss

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Novelle des Buchhaltungsgesetzes auch große Änderungen in Bezug auf die Erstellung der Anlage zum Jahresabschluss, d.h. deren Inhalts, mit sich bringt. In den Bestimmungen der Verordnung sind ab jetzt für jede Kategorie der Buchführungseinheiten Regeln bzw. Anforderungen auf den Inhalt der Anlage des Jahresabschlusses festgelegt.

Was kann zum Schluss gesagt werden

Die Novelle des Buchhaltungsgesetzes hat wesentliche Änderungen im Buchhaltungsbereich gebracht, deren Grundlage die Einführung der Kategorisierung der Buchführungseinheiten in Mikro-, Klein- mittelgroße und große Buchführungseinheiten ist. Jede Buchführungseinheit muss bestimmen, in welche Kategorie sie fällt. Sie muss sich über die damit verbundenen Verpflichtungen erkundigen. Wie haben obenstehend versucht, die einzelnen Kategorien und deren Kriterien zu beschreiben und die grundlegenden Verpflichtungen anzuführen, die mit ihnen zusammenhängen.  

Ist dieses Thema für Sie interessant? Haben Sie Fragen oder sind Sie nicht sicher, ob Sie Ihre Buchführungseinheit richtig kategorisiert haben? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir werden Ihnen gern behilflich sein.