Petr Němec | 22.11.2024
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| June 18, 2021
Der Senat hat im Rahmen der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Gesetzes Nr. 117/1995 Sb., über die staatliche Sozialhilfe die Höhe der Ermäßigungen für das zweite und jedes weitere Kind korrigiert und genehmigt.
In dem von der Abgeordnetenkammer verabschiedeten Entwurf waren die Beträge der grundlegenden Ermäßigungen für das zweite und jedes weitere Kind nicht ohne Rest durch 12 teilbar, was die Lohnabrechnungen und Softwareanpassungen erheblich erschwert hätte. Der Senat hat eingegriffen, und nun sind die Ermäßigungen für das zweite und jedes weitere Kind durch 12 teilbar.
Die Ermäßigung für das zweite Kind wird 22 320 CZK und die Ermäßigung für das dritte und jedes weitere Kind 27 840 CZK betragen. Die oben genannten Bestimmungen werden ab dem 1. Januar 2022 angewandt, so dass keine Notwendigkeit besteht, die Lohnsoftware und die Methoden der Lohnberechnung während dieses Kalenderjahres anzupassen.
Wir sind fest davon überzeugt, dass die Abgeordnetenkammer die korrigierte Fassung verabschieden und ähnliche Komplikationen in Zukunft vermeiden wird.