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Die Abgeordnetenkammer stimmte der Finanzierung von Kindergruppen aus dem Staatshaushalt zu. Die Unterstützung wird an Verträge mit den Eltern gebunden und nicht wie bisher von der tatsächlichen Anwesenheit abhängen, wodurch Sanktionen bei Krankheit entfallen werden und die finanzielle Stabilität der Einrichtung sichergestellt wird.
Gleichzeitig hat die Abgeordnetenkammer den durch die Eltern für die Betreuung zu zahlenden Betrag begrenzt, auf maximal 4.000,- CZK pro Monat für Kinder unter 3 Jahren.
Ein Bestandteil des Gesetzes sind auch die Ergänzung einer Anforderung bzw. Verpflichtung zur Bereitstellung von Fachpersonal mit Spezialisierung auf medizinisches Minimum und die Schaffung einer neuen Berufsqualifikation „Kindermädchen in Kindergruppen“ mit dem Schwerpunkt auf medizinische Ausbildung und Entwicklungspsychologie.
Das Ministerium für Arbeit und Soziales stellt in seiner Stellungnahme zur Gesetzesnovelle fest, dass der Zweck ist, das Familienleben zu vereinfachen, die Möglichkeiten der Verbindung von Familien und Berufsleben zu erweitern und die Qualität der Kinderbetreuung zu standardisieren. Es wird erwartet, dass die Betreuung von Kindern ab sechs Monaten bis zum Beginn der Schulpflicht den Eltern dadurch besser zugänglich gemacht wird.
Die Gesetzesänderung bedarf der Zustimmung des Senats.