Alice Šrámková | 8.10.2024
IFRS 18 Darstellung und Offenlegung im JahresabschlussSteuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
| June 14, 2021
Aktuell stoßen wir vermehrt auf Fragen zum automatisierten Handel an Finanzmärkten (Auto/Algo Trading), zum Handel an unregulierten Kryptowährungsbörsen oder zur Verwendung von Kryptowährungen als Zahlungsmittel. Damit verbunden sind Fragen, wie einzelne Transaktionen in der Buchhaltung richtig erfasst werden und welche möglichen Auswirkungen diese Transaktionen auf die Besteuerung und andere unternehmensbezogene Bereiche haben.
Der Einsatz von Kryptowährungen kann einem Unternehmen neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen, die Wertsteigerung freier Mittel ermöglichen und nicht zuletzt neue Geschäftspartner bringen, die das jeweilige Unternehmen als innovationsfreudig betrachten werden.
Die häufigsten Transaktionen, denen ein Unternehmen im Bereich der digitalen Währung begegnen kann, sind:
Was zu beachten ist:
Das Konzept der Kryptowährung in der Buchhaltung und Besteuerung:
Kryptowährung kann als ein digitales Aktivum verstanden werden, das auf Kryptografie (Verschlüsselung) basiert. Derzeit gibt es unterschiedliche Ansichten zu diesem Vermögenswert aus der Perspektive der beteiligten Institutionen.
Das Finanzministerium der Tschechischen Republik empfiehlt eine einheitliche Buchung und Ausweisung von Kryptowährungen, trotz der möglichen unterschiedlichen Motive für das Halten und die Nutzung von Kryptowährungen, als "einmaligen" Bestand.
Umgekehrt wird im Rahmen von IFRS (International Financial Reporting Standards) der Grundsatz "substance over form" konsequent angewandt und somit die Ausweisung von Kryptowährungen durch den Zweck bestimmt.
Der Nationale Buchhaltungsrat der Tschechischen Republik empfiehlt, die Kompatibilität mit den IFRS beizubehalten. Die Empfehlung soll denjenigen Unternehmen helfen, für die es nicht angemessen ist, Kryptowährungen als Vorräte auszuweisen.
Das Finanzministerium der Slowakischen Republik definiert gekaufte Kryptowährung als einen kurzfristigen finanziellen Vermögenswert, der auf die gleiche Weise bewertet wird wie zu Handelszwecken gehaltene Wertpapiere. Selbst geschürfte Kryptowährungen werden nur außerbilanziell erfasst und bei ihrer Verwendung zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Laut der Tschechischen Nationalbank sind Bitcoins zum Beispiel weder bargeldlose Gelder noch elektronisches Geld und weisen nicht die Eigenschaften eines Anlageinstruments auf, da sie keine Wertpapiere oder Derivate sind.
Aus den wenigen angeführten Beispielen wird deutlich, dass die Buchung und Ausweisung von digitalen Währungen noch nicht explizit durch internationale Rechnungslegungsstandards geregelt und auf der Ebene der nationalen Vorschriften nicht klar definiert ist. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die künftige Regelung dieses Themas an den IFRS orientieren wird, die konsequent den Grundsatz "substance over form" anwenden. Aus diesem Grund werden derzeit verschiedene Konzepte für die Buchung und das Ausweisen von digitalen Währungen erwogen, wie z. B.:
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Tomáš Brabenec Ludmila Malimánková Milan Pašek
Appraisal Accounting Audit