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| June 14, 2021

Komplexe führung der agenda von digitalen währungen (kryptowährungen)

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Aktuell stoßen wir vermehrt auf Fragen zum automatisierten Handel an Finanzmärkten (Auto/Algo Trading), zum Handel an unregulierten Kryptowährungsbörsen oder zur Verwendung von Kryptowährungen als Zahlungsmittel. Damit verbunden sind Fragen, wie einzelne Transaktionen in der Buchhaltung richtig erfasst werden und welche möglichen Auswirkungen diese Transaktionen auf die Besteuerung und andere unternehmensbezogene Bereiche haben.

Der Einsatz von Kryptowährungen kann einem Unternehmen neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen, die Wertsteigerung freier Mittel ermöglichen und nicht zuletzt neue Geschäftspartner bringen, die das jeweilige Unternehmen als innovationsfreudig betrachten werden.


Die häufigsten Transaktionen, denen ein Unternehmen im Bereich der digitalen Währung begegnen kann, sind:

  • Kauf von Kryptowährungen für die zukünftige Zahlung von Verbindlichkeiten,
  • Zahlung von Verbindlichkeiten in Kryptowährungen,
  • Erhaltene Zahlungen von Kunden in Kryptowährungen,
  • Schürfen von Kryptowährungen,
  • Verwendung von Kryptowährungen als Werkzeug, um einen Gewinn aus der Differenz zwischen dem Verkaufs- und Kaufpreis zu erzielen,
  • Investition,
  • Verzinsung (Verzinsung/Staking), etc.

 
Was zu beachten ist:

  • Ist es notwendig, eine spezielle Lizenz zu erhalten, um Kryptowährungen als Zahlungsmittel zu verwenden?
  • Wie ist es zu verbuchen, wenn ein Unternehmen seine Leistungen mit digitalen Währungen bezahlen oder bezahlen lassen möchte?
  • Wie sollten Kryptowährungen während des Abrechnungszeitraums und am Ende des Abrechnungszeitraums bewertet werden?
  • Wie sieht es mit der Mehrwertsteuer aus?
  • Wie sieht es mit der Körperschaftsteuer aus?
  • Wie ist der Zusammenhang mit der EET-Erfassung?
  • Müssen die Kryptowährungen inventarisiert werden? 


Das Konzept der Kryptowährung in der Buchhaltung und Besteuerung:

Kryptowährung kann als ein digitales Aktivum verstanden werden, das auf Kryptografie (Verschlüsselung) basiert. Derzeit gibt es unterschiedliche Ansichten zu diesem Vermögenswert aus der Perspektive der beteiligten Institutionen. 

Das Finanzministerium der Tschechischen Republik empfiehlt eine einheitliche Buchung und Ausweisung von Kryptowährungen, trotz der möglichen unterschiedlichen Motive für das Halten und die Nutzung von Kryptowährungen, als "einmaligen" Bestand. 

Umgekehrt wird im Rahmen von IFRS (International Financial Reporting Standards) der Grundsatz "substance over form" konsequent angewandt und somit die Ausweisung von Kryptowährungen durch den Zweck bestimmt.

Der Nationale Buchhaltungsrat der Tschechischen Republik empfiehlt, die Kompatibilität mit den IFRS beizubehalten. Die Empfehlung soll denjenigen Unternehmen helfen, für die es nicht angemessen ist, Kryptowährungen als Vorräte auszuweisen.

Das Finanzministerium der Slowakischen Republik definiert gekaufte Kryptowährung als einen kurzfristigen finanziellen Vermögenswert, der auf die gleiche Weise bewertet wird wie zu Handelszwecken gehaltene Wertpapiere. Selbst geschürfte Kryptowährungen werden nur außerbilanziell erfasst und bei ihrer Verwendung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. 

Laut der Tschechischen Nationalbank sind Bitcoins zum Beispiel weder bargeldlose Gelder noch elektronisches Geld und weisen nicht die Eigenschaften eines Anlageinstruments auf, da sie keine Wertpapiere oder Derivate sind.

Aus den wenigen angeführten Beispielen wird deutlich, dass die Buchung und Ausweisung von digitalen Währungen noch nicht explizit durch internationale Rechnungslegungsstandards geregelt und auf der Ebene der nationalen Vorschriften nicht klar definiert ist. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die künftige Regelung dieses Themas an den IFRS orientieren wird, die konsequent den Grundsatz "substance over form" anwenden. Aus diesem Grund werden derzeit verschiedene Konzepte für die Buchung und das Ausweisen von digitalen Währungen erwogen, wie z. B.:

  • Zahlungsmittel (ausländische oder funktionale Währung),
  • kurz-/langfristige nicht-finanzielle Investitionen (wenn sie zuverlässig bewertet werden können),
  • Bestand an Produkten oder Waren (im Falle von Produkten handelt es sich um das Schürfen von Kryptowährungen),
  • kurzfristige/langfristige finanzielle Vermögenswerte (Ähnlichkeit mit Wertpapieren des Handelsbestands mit Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert).

In allen oben genannten Bereichen sind wir zuversichtlich, dass wir Ihnen eine professionelle Beratung anbieten können und in der Lage sind, die für Ihren speziellen Fall am besten geeigneten Lösungen vorzuschlagen. Wir bieten die Einrichtung der Buchhaltung, der Ausweisung, die Bewertungsprüfung einschließlich der damit verbundenen Steuerberatung und wir sind bereit, Ihnen einen umfassenden Service zu bieten und Sie bei Routine- und wichtigen Entscheidungen zu begleiten.

Der Hintergrund und die Erfahrung der globalen Beratungsgruppe Grant Thornton ermöglicht es uns, flexibel auf die Bedürfnisse unserer Klienten in allen Beratungsbereichen umfassend einzugehen – Buchhaltungsdienstleistungen, Wirtschaftsprüfungsdienstleistungen, Rechtsberatung, Steuerberatungs-dienstleistungen sowie Bewertungs- und Gutachtertätigkeiten.

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