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Milan Pašek | November 12, 2012

Komponentenabschreibung

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In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf die buchhalterischen und steuerlichen Zusammenhänge der Komponentenabschreibung. Die Methode der Komponentenabschreibung wurde in die Verordnung Nr. 500/2002 Slg. (im Folgenden nur „Verordnung“) im Jahre 2008 einbezogen, die Übergangsbestimmungen ermöglichten jedoch die Verwendung dieser Methode erst in den am 1. Januar 2010 und später begonnenen Buchhaltungszeiträumen.

Die Komponentenabschreibung wird von §56a der Verordnung geregelt. Die Anwendung dieser Abschreibungsmethode soll den Bilanzeinheiten helfen, der Erfüllung der Anforderung des getreuen und ehrlichen Abbildes des Buchhaltungsgegenstandes nahe zu kommen und zugleich bringt sie die tschechische Regelung der Buchhaltung den Internationalen Standards des Rechnungswesens IFRS nahe.

Die Verordnung bestimmt, dass die Bilanzeinheit mit Rücksicht auf die Bedeutung und ein getreues und ehrliches Abbild des Buchhaltungsgegenstandes und der Finanzlage der Bilanzeinheit mittels der Methode der Komponentenabschreibung des Baus, die Wohnungen und Nichtwohnungsräume, die selbständigen Vermögensgegenstände und Gesamtheiten der Vermögensgegenstände abschreiben kann. Die Bilanzeinheit muss die Art des Vermögens abgrenzen, bei welchem sie die Methode verwenden will, den Verlauf der Benutzung und die Art und Weise der Bestimmung der Komponente inkl. ihrer Bewertung nach ihrem Bedarf und sie muss diese Tatsache mit einem nachweisbaren Buchungsvermerk nachweisen.

Am Anfang sollten wir noch den Begriff „Komponente“ und die Ziele der Komponentenabschreibung erläutern. Mit einer Komponente versteht sich ein bestimmter Teil des Vermögens oder der Gesamtheit des Vermögens, bei welchem die Höhe der Bewertung im Verhältnis zur Bewertungshöhe des ganzen Vermögens oder der Gesamtheit des Vermögens bedeutend ist und deren Nutzungsdauer sich von der Nutzungsdauer des Vermögens oder der Gesamtheit des Vermögens wesentlich unterscheidet. Im Falle der Komponentenabschreibung wird die Komponente separat von den sonstigen Komponenten und von dem übrig gebliebenen Teil des Vermögens bzw. der Gesamtheit des Vermögens abgeschrieben.

Es ist passend eine interne Richtlinie zur Verwendung der Methode der Komponentenabschreibung auszuarbeiten. In dieser grenzt die Bilanzeinheit die Vermögensart ab, sie bestimmt die Komponenten und bestimmt den Verlauf der Benutzung und ihrer Bewertung je nach Bedarf der Bilanzeinheit.

Zur Illustrierung der Buchung im Falle der Benutzung der Methode der Komponentenabschreibung führen wir ein kurzes Beispiel an:

Die Benutzung der Komponentenabschreibung in der Buchhaltung führen wir am Beispiel des elektrischen Gabelstaplers mit der Nutzungsdauer von 15 Jahren, dessen Anschaffungspreis 900 000 CZK ist, an. In dem Anschaffungspreis sind auch die Batterien einbezogen, welche jeweils nach 3 Jahren des Betriebs zu wechseln sind. Der Anschaffungspreis der Batterien ist 180 000 CZK. D.h., dass der Gabelstapler i.H.v. 720 000 CZK bewertet wird (d.h. der Anschaffungspreis des Hochstaplers, gesenkt um den Wert der Batterien). Die Gesellschaft gliederte die Maschine am 1. 1. 2012 in Nutzung ein. Nach der internen Richtlinie ist die Buchabschreibung im Monat der Eingliederung des Vermögens in Nutzung eingeleitet.

 

Anschaffungspreis

Lebensdauer

(für buchmäßige Auffassung)

Gabelstapler

720 000 CZK

15 Jahre

Batterien

180 000 CZK

3 Jahre

Gesamt

900 000 CZK

 

Im Falle der Nutzung der Komponentenabschreibung wird das Vermögen in zwei Komponenten verteilt, welche separat abgeschrieben werden, und zwar in den Gabelstapler und die Batterien.  Der Abschreibungsplan wird somit wie folgt aussehen (lineare Abschreibungen):

 

Monats-abschreibung

Ab-schreibung

für Jahr

2012

Restwert im Jahr 2012

Abschreibung

für Jahr

 2013

Restwert

im Jahr 2013

Abschreibung für Jahr

 2014

Restwert

im Jahr 2014

Gabelstapler

4 000

48 000

672 000

48 000

624 000

48 000

576 000

Batterien

5 000

60 000

120 000

60 000

60 000

60 000

*)         0

Gesamt

9 000

108 000

792 000

108 000

684 000

108 000

576 000

Der Vollständigkeit halber führen wir noch an, wie würde die Situation ohne Nutzung der Komponentenabschreibung aussehen:

Man würde den ganzen Gabelstapler als eine Einheit über die Dauer von 15 Jahren.

 

Monats-abschreibung

Abschrei-bung für Jahr

2012

Restwert

im Jahr 2012

Ab-schreibung

für Jahr

 2013

Rest-

wert

im Jahr 2013

Ab-schreibung für Jahr

 2014

Restwert im Jahr 2014

Gabel-stapler

5 000

60 000

840 000

60 000

780 000

60 000

720 000

Gesamt

5 000

60 000

840 000

60 000

780 000

60 000

720 000

Nach drei Jahren wäre der Austausch von Batterien im Preis von 180 Tsd. CZK notwendig. Man würde diese Situation als einen Aufwand für Reparaturen  verbuchen und die volle Summe für die Anschaffung der neuen Batterien würde somit in die Aufwendungen in einem Jahr treten. Manche Gesellschaften berücksichtigten diese Tatsache in der Praxis mit Bildung einer Rückstellung für die Reparatur des Anlagevermögens.

Bei der Komponentenabschreibung werden daher die Batterien nach drei Jahren buchmässig völlig abgeschrieben. Nach drei Jahren kommt es zu ihrer Aussonderung und zum Ersatz durch neue Batterien, welche wir in die Nutzung eingliedern. Die Abschreibung der neuen Batterien wird von dem Anschaffungspreis so wie bei den ursprünglichen Batterien berechnet. Es kann passieren, dass der Anschaffungspreis der neuen Batterien abweichend von dem Preis der ursprünglichen Batterien sein wird. In dem Falle gliedern wir neue Batterien in diesem neuen Anschaffungspreis ein. Mit einem abweichenden Preis der ausgetauschten Komponente kommt es zur Änderung der Bewertung der Ganzheit. Die Bewertung der Ganzheit im Falle des Austausches der Komponente wird daher so angepasst, dass die Bewertung der Ganzheit um die Bewertung der ausgesonderten Komponente reduziert wird und gleichzeitig erhöht sie sich um die Bewertung der eingegliederten Komponente (und zwar einschließlich der zum Austausch der Komponente verbrauchten Ersatzteile und der mit dem Komponentenaustausch zusammenhängenden Kosten).

Aus dem oben angeführten illustrativen Beispiel ist es offensichtlich, dass die Nutzung der Komponentenabschreibung zur unterschiedlichen Darstellung des Wertes des Wirtschaftsergebnisses und des Restwertes des Anlagevermögens so, damit ausreichende Quellen zur Erneuerung der Komponente nach Ende ihrer ökonomischen Lebensdauer generiert werden, führt.

Wir möchten Sie gerne auf manche weitere Aspekte der Komponentenabschreibung aufmerksam machen.

Bei Benutzung dieser Abschreibungsmethode ist es nicht möglich eine Rückstellung für Reparaturen des auf diese Weise abgeschriebenen Vermögens zu bilden, weil in dem Fall die Kosten des Batterieaustausches in der Buchhaltung zweimal erscheinen würden. Über das Vermögen, bei welchem diese Methode angewandt wird, und über seine Wertberichtigungen wird wie über die Ganzheit gebucht. Das Vermögen wird als Ganzheit ebenfalls ausgewiesen. Die Bilanzeinheit weist die Errechnung der Abschreibungshöhe dieses Vermögens als Ganzheit z.B. dadurch, dass sie die Buchung über Abschreibungen auf den analytischen Konten auf die Methode der Komponentenabschreibung anpasst, nach. Man kann die Methode der Komponentenabschreibung auch bei dem Vermögen, welches bereits in Nutzung gesetzt wurde, verwenden.

Bisher befassten wir uns nur mit der buchhalterischen Lösung der Komponentenabschreibung und mit den Buchabschreibungen. Das Vermögen, bei welchem wir in der Buchhaltung die Komponentenbuchhaltung verwenden, wird weiterhin laut dem Gesetz Nr. 586/1992 Slg., zur Einkommensteuer (im Folgenden nur „Einkommensteuergesetz“) steuerlich abgeschrieben. Das Einkommensteuergesetz enthielt leider nicht lange eine Reaktion auf die Möglichkeit der Komponentenabschreibung in der Buchhaltung, was ihre Verwendung komplizierte und sicher viele Gesellschaften von ihrer Einführung in die Praxis widerriet. Dies änderte sich mit dem Gesetz Nr. 346/2010 Slg., mit welchem mit Wirkung ab 1. Januar 2011 die Novelle des Einkommensteuergesetzes durchgeführt wurde. Mit dieser Novelle wurde im §23 Abs. 2 Buchst. a) Einkommensteuergesetzes die Vorgehensweise für die Ermittlung der Steuergrundlage bei den Steuerpflichtigen, die das Vermögen mit der Methode der Komponentenabschreibung nach §56a der Verordnung abschreiben, festgesetzt. Im Jahre 2011 erließ die Generalfinanzdirektion im Finanční zpravodaj Nr. 2/2011 die Weisung GFŘ-D-2 zur Klärung der Zweifel und Vereinigung des Vorgangs bei der Berechnung der Körperschaftsteuer und Ausfüllung des Formulars der Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum, welcher im Jahre 2010 bei den Steuerpflichtigen begann, welche im Verlauf des Besteuerungs- bzw. Buchhaltungszeitraums das Vermögen mit Methode der Komponentenabschreibung abschreiben.

Die Bestimmung von §23 Abs. 2 Buchst. a) Einkommensteuergesetzes setzt fest, dass man für Ermittlung der Steuergrundlage bei den Steuerpflichtigen, die das Vermögen mit Methode der Komponentenabschreibung nach den die Buchhaltung regelnden Rechtsvorschriften abschreiben, von dem Wirtschaftsergebnis ohne Einfluss dieser buchmäßigen Abschreibungsmethode ausgeht.

Für die Festsetzung der Steuerpflicht und Ausfüllung des Formulars der Steuererklärung wird der folgende Vorgang realisiert:

In der Zeile Nr. 10 der Einkommensteuererklärung wird das in der GuV-Rechnung ausgewiesene Wirtschaftsergebnis so, wie dieses die Belehrung zum Formular definiert, angeführt. Dieses Wirtschaftsergebnis wird weiters im Sinne der Bestimmung von §23 Abs. 2 Einkommensteuergesetzes in Form der Korrektionen in den weiteren Zeilen des Formulars der Steuererklärung angepasst. In den Zeilen Nr. 50 und Nr. 150 werden die Differenzen zwischen sämtlichen buchmäßigen und sämtlichen Steuerabschreibungen in einem Betrag erfasst. Der Steuerpflichtige muss dann belegen und nachweisen, aus welchen Summen der gesamte Posten besteht.

Die Weisung löst auch weitere Kosten, die mit dem durch die Methode der Komponentenabschreibung abgeschriebenen Vermögen zusammenhängen, d.h. vor allem die mit Aussonderung der Komponente und Anschaffung der neuen Komponente zusammenhängenden Kosten. Wenn das Einkommensteuergesetz als den steuerlichen Aufwand sonstige Beträge anerkennt, welche jedoch wegen Verwendung der Methode der Komponentenabschreibung ein buchmäßiger Aufwand im Sinne der Rechnungslegungsvorschriften (sie treten nicht in die Aufwendungen sondern in den Anschaffungspreis des Vermögens) nicht sind und daher sind sie nicht ein Bestandteil des Wirtschaftsergebnisses in der Zeile Nr. 10, werden sie in der Zeile 160 des Formulars der Steuererklärung angeführt. Auf der anderen Seite, wenn beim Austausch der Komponente ein Aufwand in der Buchhaltung entsteht, welches das Einkommensteuergesetz als eine steuerliche Ausgabe nicht anerkennt, ist es notwendig diese in der Zeile 40 des Formulars der Steuererklärung anzuführen.

Beim Verkauf der Komponente im Verlauf der Abschreibungszeit des Vermögens wird der ganze Ertrag in die buchmäßigen Erträge einbezogen und auf diese Weise wird er ebenfalls in das Wirtschaftsergebnis in der Zeile 10 und in die Steuergrundlage einbezogen.

Der Vollständigkeit halber führen wir noch an, wie wird der in dem o.a. Beispiel angeführte Gabelstapler steuerlich abgeschrieben. Der Gabelstapler ist in die 2. Abschreibungsgruppe eingegliedert und er wird daher 5 Jahre abgeschrieben.

 

Steuerab-schreibung

für Jahr

2012

Steuerlicher Rest-wert

im Jahr 2012

Steuer-abschreibung

für Jahr

 2013

Steuerlicher Restwert

im Jahr 2013

Steuer-abschreibung

für Jahr

 2014

Steuer-licher Restwert

im Jahr 2014

Gabel-stapler

99 000

801 000

200 250

600 750

200 250

400 500

Gesamt

99 000

801 000

200 250

600 750

200 250

400 500

Die Steuerabschreibungen (99 000 CZK) sind daher im ersten Jahr niedriger als die Buchabschreibungen (108 000 CZK). In der Zeile 50 der Steuererklärung wird daher die Differenz von 9 000 CZK angeführt.