Alice Šrámková | 8.10.2024
IFRS 18 Darstellung und Offenlegung im JahresabschlussSteuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
Petra Čechová | December 5, 2023
Das Konsolidierungspaket, bzw. das sog. „Sanierungspaket“, wie es insbesondere von der Regierung genannt wird, bringt eine Reihe von Änderungen mit sich, über die wir Sie schon in unseren vorherigen Artikeln ausführlicher informiert haben. Eine dieser Neuerungen ist die Änderung des Körperschaftsteuersatzes. Der Steuersatz wird gegenüber dem aktuellen Satz von 19 % auf 21 % erhöht. Die Wirksamkeit dieser Änderung erfolgt ab 1. 1. 2024.
Fast jeder wird sofort erkennen, dass er bei der Erstellung einer regulären Körperschaftsteuererklärung für den nach dem 1. Januar 2024 beginnenden Steuerzeitraum den neuen Steuersatz anwenden muss. Ein kleinerer Personenkreis wird jedoch bereits andere Auswirkungen und die Tatsache vermuten, dass diese Änderung des Steuersatzes auch in der Berechnung der latenten Steuern berücksichtigt werden muss, und zwar bereits innerhalb des Rechnungs-/Steuerjahres 2023, bzw. des vorangegangenen Rechnungszeitraums vor Inkrafttreten dieser Änderung. Der Grund für diese Vorgehensweise liegt darin, dass die latente Steuer auf der Grundlage des Einkommensteuersatzes berechnet wird, der in der Periode gilt, in der die Steuerverbindlichkeit bzw. die Steuerforderung geltend gemacht wird. Und genau dieser Steuersatz ändert sich für uns jetzt; d.h. bei der Erstellung des Jahresabschlusses für die Rechnungsperiode 2023 werden wir nun wissen, dass der zukünftige Steuersatz nicht mehr 19 %, sondern 21 % bestehen wird.
Vergessen Sie also bitte nicht, Ihre Berechnungen zu aktualisieren.