Jana Shumakova | 12.11.2024
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Daniela Riegel | December 5, 2023
Aufgrund der Änderungen des Umsatzsteuergesetzes ab dem neuen Jahr, die im Wesentlichen auf dem sogenannten Konsolidierungspaket basieren, hat die Finanzverwaltung bereits Informationen darüber herausgegeben, wie die neuen Formulare für Kontrollberichte und Umsatzsteuererklärungen aussehen werden.
Da zwei ermäßigte Mehrwertsteuersätze (15 % und 10 %) abgeschafft werden, wobei ab 1. 1. 2024 nur ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz (12 %) wirksam sein sollte, wird es zu geringfügigen Anpassungen bei den Kontrollberichts- und Umsatzsteuererklärung- Formularen kommen. Dabei handelt es sich vor allem um Änderungen in den Beschreibungen ausgewählter Posten dieser Formulare. Das Formular des zusammenfassenden Berichts sollte unverändert bleiben.
Diese Änderungen unterliegen einer Aktualisierung der Verordnung 457/2020 Slg., zu Formulareinreichungen
für die Mehrwertsteuer, die nach der Verabschiedung der Novelle des Umsatzsteuergesetzes in der Gesetzessammlung veröffentlicht wird. Genauere Informationen zu den voraussichtlichen Änderungen an den Formularen finden Sie hier.