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Kontrolle seitens der Arbeitsinspektion betr. Arbeitsbedingungen ukrainischer Flüchtlinge

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Im vergangenen Jahr hat das staatliche Arbeitsaufsichtsamt der Tschechischen Republik (im Folgenden als „Arbeitsinspektion“ bezeichnet) zusätzlich zu den geplanten Inspektionen über 500 Inspektionen eingeleitet, die sich auf die Einhaltung der Arbeitsbedingungen von ukrainischen Flüchtlingen konzentrierten, die eine Arbeit bzw. Beschäftigung nach der Ankunft in unserem Gebiet aufgenommen haben. Bei den erwähnten Inspektionen konzentrierte sich die Arbeitsinspektion hauptsächlich auf die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung ukrainischer Flüchtlinge, deren Arbeitsmissbrauchs oder ihrer möglichen Ausbeutung.

Konkret befasste sich das Arbeitsaufsichtsamt mit der Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Regelungen zur Entlohnung, der Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten sowie der Gleichbehandlungsgrundsätze, des Diskriminierungsverbots und nicht zuletzt der Einhaltung des Arbeitsschutzes (BOZP).

Von den mehr als 500 eingeleiteten Kontrollen wurden Rechtsverstöße in 330 Fällen, also in mehr als der Hälfte, festgestellt. Einer der am häufigsten festgestellten Verstöße war die Ermöglichung der Ausübung illegaler Arbeit (insgesamt bei 65 Personen mit vorübergehendem Schutz aus der Ukraine). Hier ist hinzuzufügen, dass z.B. bei geplanten Kontrollen der illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeit) im vergangenen Jahr ein Rückgang der Schwarzarbeitszahlen zu verzeichnen war, was laut dem Arbeitsaufsichtsamt vor allem auf die Anpassung des Zugangs ukrainischer Flüchtlinge mit vorübergehendem Schutz zum tschechischen Arbeitsmarkt zurückzuführen ist. Ukrainische Flüchtlinge mit vorübergehendem Schutz gelten nämlich als Ausländer mit ständigem Wohnsitz und benötigen daher weder eine Arbeitserlaubnis noch einen Arbeitsausweis. Noch im vergangenen Jahr war eines der Ziele der Arbeitsaufsichtsbehörde, die ordnungsgemäße und legale Integration von Personen mit vorübergehendem Schutz in den heimischen Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Zu den weiteren, am häufigsten festgestellten Verstößen gehörte auch die sog. verschleierte Arbeitsvermittlung, also eine Situation, bei der es sich de facto um eine Agenturbeschäftigung handelt, deren gesetzliche Voraussetzungen aber nicht eingehalten werden (insgesamt 467 Personen mit vorübergehendem Schutz aus der Ukraine). Darüber hinaus wurden in vielen Fällen auch Unregelmäßigkeiten im Bereich der Agenturbeschäftigung festgestellt, wenn bei befristet überlassenen Arbeitnehmern nicht die gleichen Lohnbedingungen wie bei vergleichbaren Arbeitnehmern eingehalten wurden (insgesamt 119 Personen mit vorübergehendem Schutz aus der Ukraine) und im Bereich der Zuschläge für die Arbeit an Samstagen und Sonntagen (108 Personen mit vorübergehendem Schutz aus der Ukraine) oder für Nachtarbeit (98 Personen mit vorübergehendem Schutz aus der Ukraine), die nicht ordnungsgemäß ausgezahlt wurden. Häufig wurden auch Pflichtverletzungen im Bereich der ordnungsgemäßen Arbeitszeiterfassung festgestellt (bei 453 Personen mit vorübergehendem Schutz aus der Ukraine).

Für die bereits durchgeführten Kontrollen wurden insgesamt 44 Bußgelder im Gesamtbetrag von 5 422 000 CZK verhängt. Bei minder schweren Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften – insbesondere Nichterfüllung der Auskunfts- und Aufzeichnungspflicht bei der Beschäftigung von Ausländern oder fehlende Kopien von Dokumenten, die das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses am Arbeitsplatz des Arbeitgebers belegen – wurden gleichzeitig 73 Anordnungen gegen Arbeitgeber am Ort (Blockstrafen) in der Gesamtsumme von 291 000 CZK erlassen.

Aus dem Vorstehenden geht hervor, dass das Arbeitsaufsichtsamt über die geplanten Kontrollen hinaus ebenfalls hohe Aufmerksamkeit der Einhaltung der Pflichten bei der Beschäftigung von ukrainischen Flüchtlingen achtet. Ihre Arbeitgeber sollten daher in dieser Hinsicht wachsam sein und alle Beschäftigungsprozesse und -bedingungen ordnungsgemäß einrichten.

Autor: Veronika Odrobinová, Martina Šumavská, Jessica Vaculíková

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