GT News

Steuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.

Ivan Fučík | September 9, 2016

Kontrollmeldung - Zusammenfassung nach 6 Monaten

Teile den Artikel

Als Experte im Bereich der Besteuerung habe ich den Versprechungen über die Unkompliziertheit der Ausfüllung der Kontrollmeldung, die das Finanzministerium bei ihrer Einführung in seiner Kampagne behauptet hat, nie viel geglaubt. Aus der Sicht eines Steuerpflichtigen oder eines Steuerberaters kann ich nicht beurteilen, ob die Kontrollmeldung die erwünschte Auswirkung bei der Steuererhebung hatte, dazu sind Andere befugt. Ich kann jedoch beurteilen, inwiefern die neue Verpflichtung die Steuerpflichtigen - unsere Klienten - belastet hat. Dass das Ausfüllen eine zusätzliche Arbeit darstellen wird, damit haben wir alle gerechnet. Wir konnten uns nur schwer vorstellen, wie viel Arbeit dies darstellen wird. Nach mehr als einem halben Jahr Erfahrungen muss ich sagen, dass es nicht so schlimm ist, wie ich mir gedacht habe. 

Worin besteht die zusätzliche Arbeit?

Bis Ende des Jahres 2015 wurde nur die MwSt.-Erklärung und gegebenenfalls in bestimmten Fällen die sog. Gesamtmeldung oder der Auszug aus der Evidenz eingereicht. Der MwSt.-Pflichtige hatte gleichzeitig die Verpflichtung zur Führung einer sog. „Evidenz“ (Evidenz für die Zwecke der Mehrwertsteuer), die er jedoch beim Finanzamt nicht einreichen musste. Die Einreichung der „Evidenz“ wurde erst aufgrund einer Aufforderung seitens des Finanzamts obligatorisch (z.B. im Laufe einer Steuerkontrolle oder eines Verfahrens zur Beseitigung von Zweifeln). Ab 2016 wurde auf die Verpflichtung zur Einreichung des Auszugs aus der Evidenz verzichtet, und es entstand eine neue Verpflichtung zur Einreichung der Kontrollmeldung, die eine ganze Reihe von Daten und Angaben einschließlich der Angaben, die früher in dem Auszug aus der Evidenz enthalten waren, enthält. 

Es ist zwar richtig, dass die Daten, die in der Evidenz waren, mit den Angaben, die in der Kontrollmeldung enthalten sind, im Grunde gleich sind, jedoch ist dem Steuerzahler eine Verpflichtung zur Evidenz einiger weiteren Angaben entstanden, die in der Kontrollmeldung ausgefüllt werden müssen (z.B. die Rechnungsnummer, die beim Abnehmer und beim Lieferanten gleich angeführt werden muss, Datum der Verpflichtung zur Steuererklärung, Code des Leistungsmodus und anderes). Darüber hinaus ist es für die Erstellung der Kontrollmeldung notwendig, die Leistungen bis zu 10 Tsd. CZK und über 10 Tsd. CZK und die Rechtslage des Empfängers (d.h. vereinfacht gesagt, ob er ein Unternehmer oder ein Bürger ist), anzuführen. Die Verpflichtung zur Evidenz hat diese Unterscheidung nicht erfordert. Ohne Ergänzung der oben genannten Posten und ohne die Unterscheidung, ob es sich um Leistungen handelt, die in dem Teil „bis zu 10 Tsd. CZK“ oder in dem Teil „über 10 Tsd. CZK“ ausgefüllt werden, ist es nicht möglich, eine Kontrollmeldung nur aufgrund der bestehenden Evidenz zu gewinnen. Darüber hinaus muss die Kontrollmeldung im PDF-Format gespeichert werden, wobei es immer geeignet ist, die Kontrollmeldung mit der Steuererklärung abzustimmen. Wie sich aus dem oben genannten ergibt, stellt das Ausfüllen der Kontrollmeldung eindeutig eine zusätzliche Arbeit dar. Es ist kann nur mit Schwierigkeiten gesagt werden, wie viel zusätzliche Arbeit das darstellt, bei einigen Klienten können dies zwei bis drei Stunden im Monat sein. In anderen Fällen, in denen die Kontrollmeldung mit der Hand ausgefüllt wird, kann dies einige Tage Mehrarbeit darstellen. 

Drei Beispiele aus der Praxis

Für einige Klienten, vor allem für die kleineren Unternehmen, brachte die Kontrollmeldung neue Schwierigkeiten und mehr Arbeit. Wir führen drei Fälle aus der Praxis an, denen wir begegnet sind. 

Beispiel 1: Ein Zimmermann hat zum Beispiel bei OBI einen Bohrer im Wert von 15 Tsd. CZK gekauft. Er hat an der Kasse bezahlt und einen Kassenzettel erhalten, ohne zu merken, dass es notwendig war, eine Rechnung mit seiner Steueridentifikationsnummer zu fordern. Der Zimmermann ist ein Quartalszahler der MwSt. Am Ende des Quartals hat ihn die Buchhalterin bei der Erstellung der MwSt.-Erklärung und der Kontrollmeldung darauf aufmerksam gemacht, dass der erwähnte Beleg von OBI geltend gemacht und in der Kontrollmeldung erfasst werden muss, dass dieser Beleg aber nicht alle erforderlichen Angaben enthält, vor allem dass seine Steueridentifikationsnummer fehlt. Der Zimmermann hat diese an OBI zurückgegeben, um einen ordnungsmäßigen Beleg zu erhalten. Wenn OBI der Bitte der Buchhalterin stattgibt und für den Zimmermann eine korrigierte Rechnung ausstellt, entsteht für OBI zwar keine Verpflichtung zur Anpassung der Mehrwertsteuererklärung, jedoch entsteht für OBI die Verpflichtung zur Anpassung der ursprünglichen Kontrollmeldung und zur Einreichung der sog. nachfolgenden Kontrollmeldung. Sie können sich sicherlich vorstellen, wie bereitwillig OBI sein wird, die nachfolgenden Kontrollmeldungen zu erstellen, wenn OBI darum seitens eines kleinen Unternehmers oder dessen Buchhalterin gebeten wird.

Beispiel 2: Aufgrund der Erfahrung unserer Buchhaltungsabteilung rate ich alle kleinen Unternehmen, von der Möglichkeit der Einreichung der Quartalssteuererklärung ab. In diesen Fällen entsteht für kleine Unternehmen die Lage, dass sie die Steuererklärung pro Quartal und die Kontrollmeldung monatlich einreichen müssen. 

Die Steuererklärung und die Kontrollmeldung werden immer auf der Grundlage der Verpflichtung zur Evidenz und der Anpassung von drei Kontrollmeldungen so eingereicht, dass sie übereinstimmen, dies stellt mehr Arbeit dar als das Ausfüllen von zwei weiteren monatlichen Mehrwertsteuererklärungen. In diesen Fällen kann sich jedoch das Risiko eines Tippfehlers, der nachfolgend zum langwierigen Beweisen eines Tatbestands vor dem Finanzamt führen kann, erhöhen. 

Das dritte Beispiel ist von einem Klienten, der die Buchhaltung in einem ausländischen Buchhaltungssystem führt, das die Kontrollmeldung nicht automatisch generieren kann. In diesem System bucht die gesamte Gruppe der Unternehmen. Der Eingriff in das Programm wäre so umfangreich und aufwändig, so dass die Gesellschaft die Daten in eine Excel-Tabelle, die aus dem Buchhaltungssystem heruntergeladen wurde, mittels Handarbeit ergänzt. So muss die Buchhalterin, nachdem sie gebucht hat, die Rechnungen neu öffnen und das Datum der Verpflichtung zur Steuererklärung und die Rechnungsnummer per Hand in einer Excel-Tabelle ausfüllen und dabei die Leistungen bis 10 000 CZK unterscheiden und gegebenenfalls weitere Angaben ergänzen.

Spätere Korrekturen der Kontrollmeldung

Wenn der Steuerverwalter von seiner speziellen Abteilung in Pardubice eine Nachricht erhält, dass die Kontrollmeldungen der Klienten Differenzen ausweisen, ist er verpflichtet, beide Subjekte (den Abnehmer und auch den Lieferanten) zur Änderung, Ergänzung oder Bestätigung der Angaben aufzufordern. Wir erhalten Aufforderungen für Klienten fast regelmäßig. Es kann nicht allgemein gesagt werden, dass in jedem Monat eine Aufforderung kommt, jedoch können wir aufgrund der bisherigen Erfahrungen sagen, dass alle zwei Monate eine Aufforderung für jeden Klienten kommt. In einigen Fällen haben wir beobachtet, dass der Steuerverwalter, wahrscheinlich um seine Arbeit zu vereinfachen, viel öfter anruft, anstatt die Aufforderungen überzusenden, und versucht, die angeführten Ungenauigkeiten per Telefon zu lösen. Oft ist besteht das Problem darin, dass der Steuerverwalter selbst sagt, dass ihm nicht alle notwendigen Unterlagen aus „der Höhle“ (so nennen einige Klienten die spezielle Arbeitsstelle in Pardubice) zugeschickt wurden. Es passiert sogar, dass sie uns um die wiederholte Zusendung der bereits eingereichten Kontrollmeldung bitten, weil sie ihnen, ohne sie anzufordern, nicht zur Verfügung steht. Darüber hinaus fordern sie Rechnungen und Verträge, um die in der Kontrollmeldung angeführten Tatsachen zu überprüfen.

Sanktionen

Ich bin sicher, dass Sie die hitzige Diskussion in den Medien über die Sanktionen für die verspätete Einreichung oder die Nichteinreichung der Kontrollmeldung oder für die späte Beantwortung von Aufforderungen des Steuerverwalters bemerkt haben. Ende Juli wurde eine Gesetzesänderung verabschiedet, die sowohl die Fristen, als auch die Sanktionen regelt. Die Änderung ist jedoch nur klein. Die Frist von fünf Kalendertagen ändert sich auf eine Frist von fünf Werktagen. Unsere Buchhalterinnen halten diese Frist für eine positive Änderung, da sie zumindest einen eine Woche langen Urlaub machen können. Die fehlende Bereitschaft des Gesetzgebers, diese Frist zu verlängern, kann im Hinblick auf die Frist des Steuerverwalters zur Zurückzahlung des übermäßigen Steuerabzugs, die bisher nicht verlängert wurde, verstanden werden. 

Ein sehr heißes Thema waren auch die Geldbußen, die sich automatisch aus dem Gesetz ergaben. Eine Änderung wurde in dem Sinne angenommen, dass im Falle, dass der Steuerzahler einmal im Jahr die Kontrollmeldung nicht rechtzeitig einreicht, der Steuerverwalter gemäß dem Gesetz auf eine Geldbuße in Höhe von 1 000 CZK verzichtet. In allen anderen Fällen der Geldbußen, die ich zur Übersichtlichkeit anführe: 10 000 CZK bei einer verspäteten Einreichung aufgrund einer Aufforderung des Steuerverwalters, 30 000 CZK bei der Nichteinreichung aufgrund der Aufforderung und 50 000 CZK bei der Nichteinreichung innerhalb einer Ersatzfrist, besteht die Änderung darin, dass unter Umständen auf diese Geldbußen verzichtet werden kann oder sie gemindert werden können, und zwar aufgrund eines Antrags des Steuerzahlers.

Was kann zum Schluss gesagt werden?

Die Kontrollmeldung hat neue Verpflichtungen, Mehrarbeit und Mehrkosten für die Steuerzahler gebracht. Wir können uns beglückwünschen, da wir nur ehrliche Klienten haben, da wir innerhalb von sechs Monaten seit dem Inkrafttreten der Kontrollmeldung keinen Fall hatten, bei dem der in der Kontrollmeldung festgestellte Fehler zu einer zusätzlichen Steuerbemessung geführt hätte. So ist es aber manchmal, dass die Ehrlichen wegen den Unehrlichen etwas machen müssen, was für sie und den Staat völlig überflüssig ist.