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| December 3, 2024

Krankenpflegegeld bei Hochwasser

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Aufgrund der Tatsache, dass die Tschechische Republik seit dem 13. September von Überschwemmungen heimgesucht wurde, hat der Gesetzgeber im Rahmen der gesetzlichen Notstandsregelung Hilfe für Menschen verabschiedet, die aufgrund der Überschwemmungen nicht arbeiten können, da sie sich um ihre Angehörigen kümmern müssen. Das sogenannte Hochwasserpflegegeld ermöglicht es, in einer Zeit, in der Schulen, Kindergärten oder zum Beispiel Kindertagesstätten für Kinder und Menschen mit Behinderung geschlossen sind, Unterstützung für die Pflege von Angehörigen zu erhalten.

Das Hochwasserpflegegeld wird für den gesamten Zeitraum der Schließung der Einrichtungen, ab dem 13. September 2024, längstens jedoch bis zum 31. März 2025, gezahlt. Der Standardbetrag des Pflegegeldes beträgt 60 % der reduzierten täglichen Bemessungsgrundlage für jeden Kalendertag der Betreuung.

Wer kann das Hochwasserpflegegeld beantragen?

  • Mitarbeiter/innen, die sich um Angehörige fortlaufend nach den Regeln für das Pflegegeld kümmern.
  • Arbeitnehmer/innen, die aufgrund von Vereinbarungen über Arbeitsleistung oder über Arbeitsausführung arbeiten, und Personen, die in einer sogenannten kleinen Beschäftigung beschäftigt sind, wenn sie an der Krankenversicherung beteiligt sind.
  • Mitarbeiter/innen, die in dem Monat, in dem sie die Pflege begonnen haben, nicht krankenversichert waren, können trotzdem Pflegegeld erhalten. Voraussetzung ist, dass sie vor diesem Monat mindestens 3 Monate in Folge versichert waren und der Pflegebedarf aufgrund der Folgen des Hochwassers entstanden ist.
  • Selbstständige (OSVČ), die bevor dem Pflegebedarf seit mindestens 3 Monaten krankenversichert sind.

Unter welchen Voraussetzungen wird das Hochwasserpflegegeld gezahlt?

  • Wenn Sie ein Kind unter 10 Jahren betreuen müssen, das eine geschlossene Schule/Kindereinrichtung besucht.
  • Wenn Sie eine pflegebedürftige Person pflegen, die mindestens im ersten Pflegegrad (auch über 10 Jahre) auf die Hilfe einer anderen Person angewiesen ist, wenn sie aufgrund von Überschwemmungen die Schule oder Einrichtung, in deren Pflege sie ist, nicht besuchen kann.
  • Wenn Sie ein unterhaltsberechtigtes Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf betreuen und dieses Kind aufgrund von Überschwemmungen die Schule oder besondere Einrichtung nicht besuchen kann.

Um das Hochwasserpflegegeld zu erhalten, ist es notwendig, ein spezielles Formular auszufüllen, das auf dem ePortal der tschechischen Sozialversicherungsverwaltung (ČSSZ) verfügbar ist. Der Arbeitnehmer reicht das Originalformular bei seinem Arbeitgeber ein (elektronisch per E-Mail, physisch), der Arbeitnehmer fügt dann den Antrag des Arbeitnehmers einem separaten Formular "Unterlagen des Arbeitgebers zum Antrag auf Pflegegeld bei der Pflege um ein Kind / eine andere Person für einen Kalendermonat, infolge von Überschwemmungen  (gültig für den Zeitraum 13.9.2024 – 31.3.2025)"[1] und übersendet es elektronisch an die zuständige Kontaktstelle der tschechischen Sozialversicherungsverwaltung.

Ein Selbstständiger (OSVČ) kann das Formular über seine Datenbox, über das ePortal, per E-Mail (elektronische Signatur erforderlich) einreichen oder physisch per Post versenden.