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Aufgrund der Tatsache, dass die Tschechische Republik seit dem 13. September von Überschwemmungen heimgesucht wurde, hat der Gesetzgeber im Rahmen der gesetzlichen Notstandsregelung Hilfe für Menschen verabschiedet, die aufgrund der Überschwemmungen nicht arbeiten können, da sie sich um ihre Angehörigen kümmern müssen. Das sogenannte Hochwasserpflegegeld ermöglicht es, in einer Zeit, in der Schulen, Kindergärten oder zum Beispiel Kindertagesstätten für Kinder und Menschen mit Behinderung geschlossen sind, Unterstützung für die Pflege von Angehörigen zu erhalten.
Das Hochwasserpflegegeld wird für den gesamten Zeitraum der Schließung der Einrichtungen, ab dem 13. September 2024, längstens jedoch bis zum 31. März 2025, gezahlt. Der Standardbetrag des Pflegegeldes beträgt 60 % der reduzierten täglichen Bemessungsgrundlage für jeden Kalendertag der Betreuung.
Um das Hochwasserpflegegeld zu erhalten, ist es notwendig, ein spezielles Formular auszufüllen, das auf dem ePortal der tschechischen Sozialversicherungsverwaltung (ČSSZ) verfügbar ist. Der Arbeitnehmer reicht das Originalformular bei seinem Arbeitgeber ein (elektronisch per E-Mail, physisch), der Arbeitnehmer fügt dann den Antrag des Arbeitnehmers einem separaten Formular "Unterlagen des Arbeitgebers zum Antrag auf Pflegegeld bei der Pflege um ein Kind / eine andere Person für einen Kalendermonat, infolge von Überschwemmungen (gültig für den Zeitraum 13.9.2024 – 31.3.2025)"[1] und übersendet es elektronisch an die zuständige Kontaktstelle der tschechischen Sozialversicherungsverwaltung.
Ein Selbstständiger (OSVČ) kann das Formular über seine Datenbox, über das ePortal, per E-Mail (elektronische Signatur erforderlich) einreichen oder physisch per Post versenden.