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Roman Burnus | January 5, 2022

Krisenpflegegeld

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Am 15. 12. 2021 wurde ein Krisenpflegegeld ohne weitere Änderungen vom Senat auf Vorschlag des Ministeriums für Arbeit und Soziales verabschiedet. Anspruch auf die Zulage werden sowohl Eltern als auch beispielsweise nahe Verwandte haben. Der Beitrag kann ab Anfang November zurückgezogen werden und erreicht 80 % der täglichen Bemessungsgrundlage. Konkret handelt es sich um einen Betrag von mindestens 400 CZK pro Tag. Auch die sogenannten Vereinbarungsauftragnehmer müssen nicht verzweifeln, da sie ebenfalls Anspruch auf das Krisenpflegegeld haben, wenn sie an einer Krankenversicherung beteiligt sind.