Petr Němec | 17.12.2024
Internetplattformen und Fortführung der Berichterstattung lt. DAC 7Steuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
Am 15. 12. 2021 wurde ein Krisenpflegegeld ohne weitere Änderungen vom Senat auf Vorschlag des Ministeriums für Arbeit und Soziales verabschiedet. Anspruch auf die Zulage werden sowohl Eltern als auch beispielsweise nahe Verwandte haben. Der Beitrag kann ab Anfang November zurückgezogen werden und erreicht 80 % der täglichen Bemessungsgrundlage. Konkret handelt es sich um einen Betrag von mindestens 400 CZK pro Tag. Auch die sogenannten Vereinbarungsauftragnehmer müssen nicht verzweifeln, da sie ebenfalls Anspruch auf das Krisenpflegegeld haben, wenn sie an einer Krankenversicherung beteiligt sind.
Petr Němec | 17.12.2024
Internetplattformen und Fortführung der Berichterstattung lt. DAC 7| 3.12.2024
Krankenpflegegeld bei HochwasserPetr Němec | 22.11.2024
Jahresabschluss 2024 und Ausgleichssteuern