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| September 23, 2024

Krypto-Aktiva und Einkommensteuerbefreiung?

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Derzeit diskutiert die tschechische Abgeordnetenkammer die Umsetzung von EU-Vorschriften im Bereich der Digitalisierung des Finanzmarktes und der Nachhaltigkeitsfinanzierung. Im Rahmen der Verhandlung entstand ein interessanter Steueränderungsvorschlag, der sich im Falle seiner Annahme sehr positiv auf den Handel natürlicher Personen mit Krypto-Aktiva auswirken könnte.

In dem Änderungsvorschlag wird unter anderem die Einführung einer 3-jährigen Zeitprüfung für die Befreiung von der Einkommensteuer natürlicher Personen für den Verkauf ausgewählter Krypto-Aktiva und die Befreiung von Einkünften aus dem Verkauf von Krypto-Aktiva bis zu 100 Tsd. CZK pro Jahr vorgeschlagen. Dabei handelt es sich praktisch um eine ähnliche Steuerbefreiungsregelung wie bei Einkünften aus dem Verkauf von Wertpapieren.

Obwohl dies aus unserer Sicht eine interessante Initiative ist, gehen wir davon aus, dass der Staat angesichts der aktuellen Lage des Staatshaushalts (in Kombination mit der aktuellen Hochwassersituation) wahrscheinlich nicht bereit sein wird, eine neue Ausnahmeregelung bzw. Steuerbefreiung in einem relativ dynamischen Sektor einzuführen und dadurch einen potenziell großen Teil der Steuereinnahmen des Staatshaushalts zu opfern. Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, dass Krypto-Aktiva von einigen Beamten als eine bestimmte Form der schwer kontrollierbaren Wirtschaft mit großem Missbrauchspotenzial angesehen werden. Wir können also nur überrascht werden, wie dieser Änderungsantrag ausfällt.

Im Fall von etwaigen Fragen zu den Krypto-Aktiva und deren Besteuerung steht Ihnen unser erfahrenes Team gerne zur Verfügung.