Jana Shumakova | 12.11.2024
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| November 16, 2023
Die bisher nahezu unregulierte Krypto-Welt erwartet in naher Zukunft eine Revolution. Im Juni 2023 wurde die lang erwartete, unter der Bezeichnung „MiCA“ (Markets in Crypto-Assets) bekannte EU-Verordnung im Verordnungsblatt der EU veröffentlicht. Einige MiCA-Teile (Kapitel III und IV) sollten ab 30. Juni 2024 und die übrigen Teile ab 30. Dezember 2024 Anwendung finden.
Die MiCA-Verordnung ist der erste umfassende Rechtsrahmen, der harmonisierte Regeln für die Ausgabe, das Angebot und die Zulassung zum Handel von Krypto-Werten sowie einheitliche Regeln für die Erbringung von Dienstleistungen
im Zusammenhang mit den Krypto-Werten enthält. Die MiCA-Verordnung führt Regeln ein, die denen ähneln, die in der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (sog. MiFID II) für die Regelung von Finanz- und Investitions-dienstleistungen festgelegt sind.
Die MiCA-Verordnung zielt darauf ab, Verbraucher vor einigen, mit den Investitionen in Krypto-Werte verbundenen Risiken zu schützen und somit betrügerische Praktiken in dieser Branche zu eliminieren. Bisher hatten Verbraucher relativ begrenzte Rechte auf Schutz oder Verbesserung.
MiCA definiert zunächst Grundbegriffe. Ein Krypto-Aktivum ist eine digitale Erfassung von Werten oder Rechten,
die mithilfe der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) oder unter Verwendung ähnlicher Technologie – z.B. blockchain elektronisch umgewandelt und gespeichert werden können. Krypto-Aktiva/Werte werden praktisch in die folgenden Unterkategorien unterteilt:
„An Aktiva gebundene Tokens“ (Asset-Referenced Tokens – ART)
„Elektronische Geld-Tokens“ (Electronic Money Tokens - EMT)
Andere Krypto-Werte und „Nutzen-Tokens“ (Utility Tokens – UT)
MiCA gilt nicht für Finanzanlagen, die bereits durch MiFID II reguliert werden (Investment-Tokens) und auch für einige sog. „Non-Fungible Tokens“ (NFT), für die gesonderte Rechtsvorschriften auf der EU-Ebene erarbeitet werden sollten.
MiCA legt Regeln für einzelne Arten von Krypto-Werten fest, es ist jedoch zu beachten, dass es viele Ausnahmen gibt.
Grundlegende Informationen zu Krypto-Werten sollten im sog. „White Book“ veröffentlicht werden. Das „White Book“ sollte neben allgemeinen Informationen auch Informationen zum Projekt rund Krypto-Werten, über das öffentliche Angebot von Krypto-Werten oder deren Zulassung/Annahme zum Handel, Informationen über den Krypto-Wert,
über mit dem Krypto-Wert verbundene Rechte und Pflichten, über grundlegende Technologie, Risiken usw. enthalten.
Eine Mustervorlage für „White Books“ (unterteilt nach der Art der Krypto-Werte) ist als Teil der Anhänge zu MiCA- Verordnung veröffentlicht.
Zusätzlich zu den Anforderungen an Emittenten und Händler von Krypto-Werten gelten die MiCA-Anforderungen
auch für Anbieter von mit den Krypto-Werten zusammenhängenden Dienstleistungen (Crypto-Assets Service Providers – CASP). Dies sind die folgenden Kategorien von Dienstleistungen:
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Werten können nur von juristischen Personen erbracht werden,
die ihren Sitz in der EU haben und eine Genehmigung der zuständigen Behörde des jeweiligen Staates einholen. In der Tschechischen Republik ist die Tschechische Zentralbank die zuständige Behörde zur Erteilung von Genehmigungen.
Andere MiCA-Teile befassen sich dann z.B. mit Bedingungen für die Erteilung der Erlaubnis und für die Ausübung
der Tätigkeit eines Anbieters von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Werten (Kapitel V), mit dem Verbot des Missbrauchs des Marktes mit Krypto-Werten (Kapitel VI), mit den zuständigen Behörden und der Koordinierung von ESMA und EBA (Kapitel VII), Rechtsakten mit delegierter Befugnis (Kap. VIII), sowie mit den Übergangs- und Schlussbestimmungen (Kapitel IX).
Reaktion auf MiCA in der tschechischen Gesetzgebung
In Bezug auf die Verabschiedung von MiCA läuft im tschechischen Rechtsumfeld bereits ein Stellungnahmeverfahren zum Gesetzentwurf zum digitalen Finanzwesen, der sowohl auf die MiCA-Verordnung als auch auf DORA-Verordnung (Regeln für die digitale Betriebsstabilität des Finanzsektors) reagiert.
Nur ein Teil der Rechte und Pflichten der Personen, für die MiCA gilt, ist im Gesetzentwurf zum digitalen Finanzwesen geregelt. Dabei handelt es sich beispielsweise um Vermögensrückstellungen, Informationspflicht, Bestimmungen der zuständigen Behörde (ČNB – Tschechische Zentralbank), Aufsichtsmaßnahmen, Ordnungswidrigkeiten usw.
Die Entwicklung von Krypto-Werten aus buchhalterischer und steuerlicher Sicht
Obwohl sich der Bereich der Krypto-Werte seit relativ langer Zeit und schnell entwickelt, hat sich in der tschechischen Gesetzgebung praktisch keine Änderung ergeben und die Steuerverwaltung hat bisher nur mit verschiedenen Empfehlungen oder Informationen reagiert; denen zufolge in Kombination mit grundsätzlichen rechtlichen Grundprinzipien wurden Krypto-Werte buchhalterisch und steuerlich behandelt.
Beispielsweise sollten Kryptowährungen gemäß der Empfehlung des Finanzministeriums der Tschechischen Republik aus dem Jahr 2018 als eigenständige Bestände bilanziert werden. Trotz dieser Empfehlung stellten sich jedoch Fragen, ob die Ausweisung von Krypto-Werten als Bestand dieser Art den grundlegenden Rechnungslegungsgrundsätzen
(z.B. einer wahrheitsgetreuen Darstellung der Realität) entspricht. Sogar die Generalfinanzdirektion der Tschechischen Republik (GFŘ ČR) selbst erklärte im Koordinierungsausschuss Nr. 602/30.11.22 (Annahme virtueller Vermögenswerte in Steuerunterlagen), dass die Empfehlung des Finanzministeriums der Tschechischen Republik nur eine Empfehlung sei; dies hindert Buchführungseinheiten jedoch nicht daran, eine Methode der buchhalterischen Erfassung zu wählen, die die Absicht, Krypto-Werte zu erwerben, berücksichtigt.
Mit dem Inkrafttreten der MiCA-Verordnung kann man erwarten, dass sich der buchhalterische und steuerliche Ansatz für Krypto-Werte allmählich formieren wird. Es ist auch zu erwarten, dass verschiedene Arten von Transaktionen, die bereits in der Welt der Kryptowährungen verlaufen, stärker diskutiert werden, aber bisher wurden sie weder in der tschechischen Gesetzgebung noch in verschiedenen Informationen der Staatsverwaltung erwähnt.
Unser Team wird die Entwicklung von Krypto-Werten im Hinblick auf Rechnungslegungs- und Steuervorschriften weiterhin beobachten, um Sie bei Bedarf in diesem Bereich unterstützen zu können. Zögern Sie bei Bedarf nicht, unsere Kollegen Petr Němec und Michal Hlaváč zu kontaktieren.