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Petr Němec | | December 6, 2022
Am 1.12.2022 wurde ein Protokoll von der Sitzung des Koordinierungsausschusses mit der Steuerberaterkammer der Tschechischen Republik (KDP ČR) vom 30. 11. 2022 auf der Website der Finanzverwaltung veröffentlicht, bei der der Beitrag 602/30.11.22 bezüglich der Besteuerung von Kryptowährungen abgeschlossen wurde.
Darüber, dass Kryptowährungen und virtuelle Vermögenswerte nicht nur in den Augen der Finanzverwaltung ein Phänomen der Gegenwart sind, haben wir uns bereits selbst überzeugt (siehe unseren Artikel HIER). Auch auf der Verhandlungsebene der KDP ČR und der Finanzverwaltung halten virtuelle Vermögenswerte Einzug.
Im Beitrag ging es den Einreichern vor allem um Ausweisung der Anschaffung virtueller Vermögenswerte bei natürlichen Personen, die eine Steuerevidenz/-unterlagen führen, also bei natürlichen Personen, die Kryptowährungen "unternehmensmäßig" akzeptieren und gleichzeitig keine Buchhaltung führen oder keine Pauschalspesen anwenden.
Dieser Beitrag hat im Grunde unser bisheriges Verständnis bestätigt, d.h. dass Kryptowährungen immaterielles bewegliches Vermögen darstellen und als Vorräte ausgewiesen werden (obwohl die Staatsverwaltung inzwischen andere Abrechnungsmöglichkeiten zulässt). Die Generalfinanzdirektion der Tschechischen Republik (GFŘ) stimmte fast allen Teilschlussfolgerungen der Einreicher zu, wobei sie Folgendes bestätigte:
Autor: Petr Němec, Michal Hlaváč