Petr Němec | 22.11.2024
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Eine Novelle des Arbeitsgesetzbuchs, die die sogenannte "Kurzarbeit" einführt, hat im Senat Unterstützung erhalten. Dank der Kurzarbeit können Arbeitgeber einen Teil des gezahlten Lohnausgleichs in Situationen kompensieren, in denen Arbeitnehmern aus objektiven Gründen keine Arbeit zugewiesen werden kann.
Die entsprechende gesetzliche Regelung soll am 1. Tag des Monats in Kraft treten, der auf den Monat der Veröffentlichung in der Gesetzessammlung folgt.
Grundregeln, die für Kurzarbeit genehmigt wurden: