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| June 14, 2021

Kurzarbeit - "Teilzeitgeld" - Änderung vom Senat verabschiedet

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Eine Novelle des Arbeitsgesetzbuchs, die die sogenannte "Kurzarbeit" einführt, hat im Senat Unterstützung erhalten. Dank der Kurzarbeit können Arbeitgeber einen Teil des gezahlten Lohnausgleichs in Situationen kompensieren, in denen Arbeitnehmern aus objektiven Gründen keine Arbeit zugewiesen werden kann.

Die entsprechende gesetzliche Regelung soll am 1. Tag des Monats in Kraft treten, der auf den Monat der Veröffentlichung in der Gesetzessammlung folgt.

Grundregeln, die für Kurzarbeit genehmigt wurden:

  • ein Unternehmen kann den Zuschuss für maximal ein Jahr in Anspruch nehmen.
  • der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer einen Mindestlohnersatz in Höhe von 80 % seines Durchschnittsverdienstes während der Dauer der Kurzarbeit zu zahlen.
  • der Arbeitgeber erhält einen Zuschuss von 80 % der Kosten für den Lohnersatz und die Abzüge.
  • die Obergrenze für den Zuschuss wird das 1,5-fache des Durchschnittslohns im Land betragen.
  • der Arbeitgeber wird den Mitarbeitern nur 20-80% der Arbeit zuweisen.
  • Mitarbeiter, die den Zuschuss erhalten, sind für einen bestimmten Zeitraum vor ihrer Entlassung geschützt.
  • Firmen, die in Kurzarbeit arbeiten, können in diesem Zeitraum und im folgenden Jahr keine Dividenden ausschütten.