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Roman Burnus | | December 6, 2022
Am 31. 10. 2022 wurde die neue Höhe der Kürzungsgrenzen (für Krankenversicherungszwecke) zur Anpassung der täglichen Bemessungsgrundlage für 2023 in der Gesetzessammlung unter Nr. 319/2022 Slg. veröffentlicht.
Die Höhe der ersten Kürzungsgrenze zur Anpassung der täglichen Bemessungsgrundlage wird 1.345 CZK, die Höhe der zweiten Kürzungsgrenze 2.017 CZK und die Höhe der dritten Kürzungsgrenze wird 4.033 CZK betragen.
Darüber hinaus veröffentlichte das Ministerium für Arbeit und Soziales eine Mitteilung über die Änderung des für die Beteiligung der Arbeitnehmer an der Krankenversicherung maßgeblichen Betrags, der für das Jahr 2023 die Summe von 4.000 CZK beträgt.
Autor: Roman Burnus, Anna Beránková