Im Zusammenhang mit dem anhaltenden Kriegskonflikt in der Ukraine und der Migrationswelle wurde der Rahmen für den vorübergehenden Schutz vom Rat der Europäischen Union verlängert. Im Anschluss an diesen Beschluss werden die Sondermaßnahmen zur Regelung des Status von Flüchtlingen aus der Ukraine weiter novelliert.
Der Gesetzentwurf der Regierung zur Änderung des Gesetzes Nr. 65/2022 Slg., über bestimmte Maßnahmen im Zusammenhang mit dem bewaffneten, durch Einmarsch der Truppen der Russischen Föderation verursachten Konflikt auf dem Territorium der Ukraine, in der geänderten Fassung späterer Vorschriften, sowie anderer damit zusammenhängender Gesetze - bekannt in den Medien unter Kurznamen „Lex Ukraine VII“, wurde dem Präsidenten am 30. Januar 2025 zur Unterzeichnung übergeben.
In diesem Artikel stellen wir Ihnen eine Übersicht der wichtigsten Änderungen vor, die durch die neue Gesetzgebung eingeführt werden:
- Neue Aufenthaltserlaubnis: Mit der Gesetzesnovelle wird eine besondere Aufenthaltserlaubnis, die sog. langfristige Aufenthaltserlaubnis im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt in der Ukraine, eingeführt. Personen, die wirtschaftlich selbständig und unabhängig vom Leistungssystem sind, können den regulären Aufenthaltsstatus nach dem Standardregime des Gesetzes über den Aufenthalt von Ausländern erhalten.
Einer der Vorteile, die diese Neuerung mit sich bringt, ist die Gültigkeit der besonderen Aufenthaltserlaubnis für 5 Jahre, ohne die Bedingung der Erfüllung des spezifischen Aufenthaltszwecks. Für ukrainische Geflüchtete, die die Voraussetzungen für die Erlangung dieses neuen Schutzstatus nicht erfüllen oder überhaupt kein Interesse daran zeigen, gilt jedoch weiterhin der vorübergehende Schutzstatus.
- Verlängerung des vorübergehenden Schutzes: Inhaber eines vorübergehenden Schutzes, der derzeit bis 31. 3. 2025 gültig ist, können ihren vorübergehenden Schutz 31. 3. 2026 verlängern, nämlich in zwei Schritten: Online-Registrierung im Informationsportal für Ausländer und anschließender Besuch beim Amt für Asyl- und Migrationspolitik (OAMP), um eine neue Visumvignette einzuholen. Der Ausländer bucht bei der Anmeldung einen Termin für einen persönlichen Besuch bei der zuständigen Stelle.
- Änderung der Höhe des humanitären Beitrags: Die Höhe der humanitären Hilfe für Invaliden oder Behinderte mit vorübergehendem Schutz wird erhöht, für Kinder um 6 600 CZK und für Erwachsene um 4 400 CZK.
Diese Beträge entsprechen der Beitragshöhe für Personen im 2. Pflegeabhängigkeitsgrad. Da Ausländer mit vorübergehendem Schutz keinen Anspruch auf das Pflegegeld haben, soll mit dieser Maßnahme ein Ausgleich für die Notwendigkeit einer angemessenen Versorgung von behinderten Flüchtlingen geschaffen werden.
Zu beachten ist, dass es sich bei diesen Beträgen nicht um den endgültigen Betrag der erbrachten humanitären Leistung handelt, sondern diese in eine Gesamtberechnung einfließen, die zusätzlich die Einkommens- und Vermögenssituation von Ausländern mit vorübergehendem Schutz beeinflusst.
Darüber hinaus sieht die Gesetzesnovelle vor, dass Stipendien bei Feststellung des Anspruchs auf humanitäre Leistungen nicht als Einkommen berücksichtigt werden. Damit sollen Flüchtlinge mit vorübergehendem Schutz zum Studium motiviert werden.
- Bildung: Eine der am meisten diskutierten Änderungen, die durch eine Novelle in der endgültigen Form des Gesetzes verankert wurde, ist die Möglichkeit für Grundschulen, zwei getrennte Termine für die Einschulung in die ersten Klassen abzuhalten. Der erste Termin ist für alle Kinder bestimmt, während der zweite, spätere Termin ausschließlich für Kinder ukrainischer Geflüchteter vorbehalten ist. Ziel dieser Neuheit ist es, das Problem der schulischen Kapazitäten in einigen Gebieten, insbesondere in Prag, zu lösen.
- Neuer Straftatbestand: Ein weiterer umstrittener Abänderungsantrag, dessen Inhalt sich in der endgültigen Fassung der Novelle widerspiegelte, ist die Einführung eines Straftatbestands der unerlaubten Tätigkeit für eine ausländische Macht. Der neue Straftatbestand wird die Ausübung von Aktivitäten für eine ausländische Macht auf dem Territorium der Tschechischen Republik - mit der Absicht, die Verfassungsordnung, die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit, die Verteidigung oder die Staatssicherheit zu bedrohen oder zu beschädigen - sanktionieren. Wird diese Straftat begangen, droht dem Täter eine Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren, bei einer besonderen Straftat bis zu fünfzehn Jahren. Die Novelle enthält jedoch keine genauere Definition des Begriffs "Tätigkeit", so dass die Hypothese einer Straftat weitgehend vage wird.
Die verabschiedete Gesetzesnovelle zielt darauf ab, den Bedürfnissen einer weiteren Integration ukrainischer Flüchtlinge in die tschechische Gesellschaft Rechnung zu tragen und gleichzeitig Maßnahmen einzuführen, um die Nachhaltigkeit der geleisteten Unterstützung zu gewährleisten. Auch wenn davon auszugehen ist, dass die praktischen Auswirkungen einiger der durch die Novelle bewirkten Änderungen problematisch sein werden, ist dies für ukrainische Geflüchtete im Allgemeinen eine positive Nachricht.
Wenn Sie etwaige Fragen zum vorübergehenden Schutz, zum neuen langfristigen Sonderaufenthalt oder zum Migrations- und Ausländerrecht im Allgemeinen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere Experten mit langjähriger juristischer Erfahrung in diesem Bereich helfen Ihnen gerne bei der Lösung Ihrer spezifischen Situation.