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| September 19, 2014
Der erste Jahresabschluss, der nach dem Beschluss der Hauptversammlung über die Auflösung der Gesellschaft erstellt werden muss, ist der Jahresabschluss zum Tag, dem Eintritt in die Liquidation vorangeht.
Die Körperschaftsteuererklärung für den Teil des Besteuerungszeitraums, der vor dem Tag des Eintritts in die Liquidation abgelaufen ist, ist die Gesellschaft verpflichtet innerhalb von 30 Tagen seit dem Tag ihres Eintritts in die Liquidation einzureichen.
Die Pflicht den Jahresabschluss aufzustellen und die ordentliche Steuererklärung der Gesellschaft abzugeben, besteht weiterhin jedes Jahr und zwar zum Bilanzstichtag bis zur Beendigung der Liquidation. Die Termine für die Einreichung der Steuererklärung im Verlauf der Liquidation sind stan¬dard¬mä¬ßig, d.h. spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Besteuerungszeitraums oder innerhalb von 6 Monaten, wenn die Steuererklärung ein Steuerberater aufstellt oder im Falle der Pflichtwirtschaftsprüfung.