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| August 25, 2021

Mehrwertsteuerbefreiung für Atemschutzmasken - Verlängerung

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Das Finanzministerium verlängert wieder die Mehrwertsteuerbefreiung für die Inlandslieferung von Atemschutzmasken einschließlich deren Beschaffung aus einem anderen Mitgliedstaat und Einfuhr, und zwar bis zum 31. Oktober 2021 (ursprünglich bis 31. August 2021). Diese Entscheidung, veröffentlicht im Newsletter Finanční zpravodaj Nr. 31/2021, knüpft an frühere Entscheidungen an, über die wir Sie bereits  hier informiert haben.

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