Petr Němec | 17.12.2024
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Meldung über ins Ausland fließende Einkünfte
Bis zum 31. Januar 2022 müssen alle an Steuerausländer/Nichtansässige gezahlten Einkünfte des Jahres 2021 - die normalerweise der tschechischen Quellensteuer unterliegen, von der Steuer aber aus einem Grund befreit sind oder bei denen ein internationales Abkommen bestimmt, dass sie in der Tschechischen Republik nicht steuerpflichtig sind - dem Finanzamt gemeldet werden.
Es handelt sich typischerweise um folgende Einkünfte:
Die Pflicht zur Meldung über steuerfreie Einkünfte besteht nicht bei folgenden Einkünften:
Nicht abzugssteuerfreie Einkünfte müssen dem Finanzamt innerhalb der ordentlichen Erhebungsfrist, d.h. in der Regel bis Ende des Folgemonats gemeldet werden.
Für den Fall, dass Sie einen der oben genannten Einkünfte ausgezahlt oder als gültige Verbindlichkeit erfasst haben, vergessen Sie nicht, das Finanzamt diesbezüglich rechtzeitig zu benachrichtigen, andernfalls riskieren Sie eine Geldbuße für nicht-monetäre Verpflichtung bis zur Höhe von 500.000 CZK.
Wenn Sie Interesse haben, bei der Ermittlung der gemeldeten Einkünfte mitzuhelfen, die Meldung selbst zu erstellen oder Informationen darüber zu erhalten, wie Sie künftig von der Meldepflicht befreit werden könnten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
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