Jana Shumakova | 12.11.2024
One-Stop-Shop: Einfache Mehrwertsteuerverwaltung für E-Shops, die ins Ausland expandierenSteuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
| January 16, 2024
Wir möchten Sie kurz über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Ausgleichssteuern informieren.
Tschechische Republik
Im Rahmen der Tschechischen Republik (CR) wurde am 29. Dezember 2023 das Gesetz Nr. 416/2023 Slg., zu Ausgleichssteuern für große multinationale und große nationale Unternehmensgruppen, in der Urkundensammlung verkündigt. Dieses Gesetz gilt ab dem 31. Dezember 2023.
Der resultierende Gesetzestext änderte sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens nicht wesentlich.
Tschechische Republik:
In unserem September-Artikel haben wir Sie ausführlicher über das Ausgleichsteuergesetz informiert.
Slowakei
Die Slowakei hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Anwendung der zugeordneten Ausgleichssteuer aufzuschieben (siehe auch unten), führt jedoch eine nationale Ausgleichssteuer ein.
EU
Die EU hat am 12. Dezember 2023 eine Verkündung der Kommission veröffentlicht (C/2023/1536). Diese Verkündung enthält Mitgliedstaaten, die beschlossen haben, die Anwendung der Regel zur Einkommenseinbeziehung und der Regel für unterbesteuerte Gewinne aufzuschieben (d.h. sie haben die Anwendung der zugeordneten Ausgleichssteuer aufgeschoben), da sich nicht mehr als 12 obersten in den Anwendungsbereich der Ausgleichssteuern fallenden Muttergruppen in ihrem Hoheitsgebiet befinden. Dies sind Estland, Lettland, Litauen, Malta und die Slowakei.
Für andere Mitglieder multinationaler Gruppen (auch in der Tschechischen Republik) können die oben genannten Tatsachen zusätzliche Verpflichtungen darstellen, wenn die Regel für nicht ausreichend besteuerte Gewinne angewendet werden kann.
Am 22. Dezember 2023 hat die EU außerdem Fragen und Antworten zur Mindeststeuerrichtlinie herausgegeben, die die Auslegungen der EU-Richtlinie klarstellen.
OECD
Am 18. Dezember 2023 veröffentlichte die OECD einen weiteren Kommentar zu Säule 2, in dem es unter anderem auch um Übergangsausnahmen (Safe Harbors) geht.
Wenn diese Problematik Sie betrifft, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Gerne besprechen wir
mit Ihnen die Details und mögliche Auswirkungen auf Ihre Gruppe.