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Roman Burnus | | January 12, 2021

Mögliche Schwierigkeiten beim Abschaffen des sog. Super-brutto-Lohns

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In unserem Artikel Steuerliches Paket und Einkommensteuer haben wir darüber informiert, dass ab dem 1.1.2021 das Gesetz Nr. 586/1992 Sb., Einkommensteuergesetz (im Folgenden EStG-cz) geändert wurde. Die Novelle brachte unter anderem auch wesentliche Änderungen in der Besteuerung der Einkommen der Beschäftigten, wobei der sog. Super-brutto-Lohn und der progressive Satz der Einkommensteuer abgeschafft wurden.

Nach dem Punkt Nr. 19 der Übergangsbestimmungen wird die neue Regelung auch für die Einkommen aus Beschäftigung, die seitens des Steuerzahlers vor dem 01.01.2021 abgerechnet und dem Steuerpflichtigen nach dem 31.01.2021 ausgezahlt werden, angewandt. In der Praxis kann es passieren, dass das Einkommen (z.B. ein Bonus) seitens des Arbeitgebers im Jahr 2020 abgerechnet, dem Arbeitnehmer aber erst im Februar 2021 oder später ausgezahlt wird. Infolge der genannten Übergangsbestimmung sollten auf dieses Einkommen bereits neue Regeln angewandt werden, d.h. das Einkommen soll nicht mehr mittels des Super-brutto-Lohns besteuert werden. Die Steuerbemessungsgrundlage ist in diesem Fall das Bruttoeinkommen, das mit dem Steuersatz von 15 % (bzw. mit dem Satz von 23% beim Einkommen von mehr als dem 48-fachen des Durchschnittslohns, d.h. die monatliche Grenze von 141 764 CZK) besteuert wird.

Bei Rückfragen zu dieser Regelung / dieser Übergangsbestimmung können Sie uns gerne ansprechen.

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