Alice Šrámková | 8.10.2024
IFRS 18 Darstellung und Offenlegung im JahresabschlussSteuern, Buchhaltung, Recht und mehr. Alle wichtigen Neuigkeiten für Ihr Unternehmen.
Michal Kováč | December 5, 2023
Man kann ein Unternehmen aus internen oder externen Quellen finanzieren, in der Praxis treffen wir auf beide Finanzierungsarten. Im heutigen Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf die Möglichkeiten der Finanzierung aus Quellen außerhalb des Unternehmens.
Warum wird externe Finanzierung eingesetzt? Welche Arten dieser Finanzierung gibt es? Was sind ihre Vor- und Nachteile?
Warum nicht nur interne, sondern auch externe Finanzierung?
Unternehmen greifen heute aus mehreren Gründen häufig auf externe Finanzierung zurück. Einer der häufigsten Gründe, warum sich Unternehmen für diese Methode entscheiden, ist die Finanzierung einer langfristigen Investition – wie z.B. Anschaffung von Maschinen, Gebäuden, Lizenzen etc. Weitere Gründe sind unter anderem die Erhöhung des Betriebskapitals oder die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit.
Externe Finanzierung, was meinen wir darunter?
Wie der Name schon besagt, handelt es sich dabei um eine Finanzierung, die ein Unternehmen (eine Firma) von außen - von anderen Subjekten wie anderen Unternehmen, Banken, Versicherungsgesellschaften, Eigentümern (Aktionären/Gesellschaftern), staatlichen Institutionen usw. erhält.
Zu den generellen Hauptvorteilen einer externen Finanzierung gehört eindeutig, dass man auf „unbestimmte Zeit“ ein größeres Volumen an Finanzmitteln und oft auch zu günstigeren Konditionen erhält, als dies aus internen Quellen der Fall wäre. Allerdings muss man sich auch darüber im Klaren sein, dass es sich um externe Quellen handelt, was zu einer erhöhten Verschuldung des Unternehmens führt, was zu einer Verschlechterung der finanziellen Stabilität des Unternehmens führen kann. Für das Unternehmen bedeutet diese Möglichkeit auch höhere Kosten in Form von Zinsen oder diversen Gebühren und kann im Extremfall auch zum Verlust der Kontrolle über das Unternehmen führen. Im Folgenden stellen wir einige Arten der externen Finanzierung vor. Zu den gängigsten Methoden dieser Finanzierungsart gehören:
Zu der ersten Art der externen Finanzierung, die wir gewählt haben, gehören Einlagen und Anteile von Gründern, wobei man die Mittel direkt von unseren Eigentümern erhält. Die Einlagen der Gründer können in monetäre und nichtmonetäre Einlagen unterteilt werden. Die Geldquellen müssen nicht näher spezifiziert werden (Direktzahlung auf Bankkonten des Unternehmens durch den Eigentümer), als nichtmonetäre Quellen gelten Vermögenswerte, die zwar kein Geldmittel sind, aber in Bargeld umgewandelt werden können oder das Potenzial haben, zur Begleichung von Verbindlichkeiten verwendet zu werden. Nichtmonetäre Einlagen stellen für das Unternehmen aus praktischer Sicht höhere Anforderungen, vor allem aufgrund der Bewertung durch den Einleger, was unter anderem zur Prüfung steuerlicher Fragestellungen führt. Zu den fraglosen Vorteilen dieser Finanzierungsart gehört die „Kostenersparnis“, da in der Regel keine Zins- oder Gebührenpflicht besteht und die Einlagen in der Regel nicht zeitlich begrenzt sind. Auf diese Weise versucht der Eigentümer, die Tätigkeit des Unternehmens zu unterstützen bzw. zu stabilisieren. Andererseits muss erwähnt werden, dass Finanzierungsquellen, die der Eigentümer in das Unternehmen einlegen kann, nicht unbegrenzt sind und der Finanzierungsbedarf des Unternehmens auch höher sein kann.
Die gesetzliche Regelung für die Einlagen der Gesellschafter/Aktionäre findet man insbesondere im Gesetz Nr. 90/2012 Slg., Gesetz über Handelskorporationen (im Folgenden „ZOK-Gesetz“) und im Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch (im Folgenden „GBG“). Hier werden die einzelnen Pflichten und Voraussetzungen definiert, die erfüllt werden müssen, wenn sich das Unternehmen zu diesem Schritt entschließt. Wir empfehlen, bei der Nutzung dieser Möglichkeit die Beteiligung aller Vertragspartner im Rahmen des Verfahrens in Hinblick auf die Bewertung ev. Auswirkungen der Transaktion aus buchhalterischer/ steuerlicher/ rechtlicher Sicht zu sichern.
Darlehen und Bankkredite gehören wohl zu den bekanntesten und am häufigsten genutzten externen Finanzierungsquellen. Unter dem Gesichtspunkt der Laufzeit können wir sie in kurzfristige - mit einer Laufzeit von bis zu 1 Jahr - und langfristige - mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr - unterteilen, wobei auch bei langfristigen Krediten und Darlehen der innerhalb eines Jahres fällige Teil als kurzfristige Verbindlichkeit im Jahresabschluss ausgewiesen wird. Jede Bank oder jedes andere Finanzinstitut legt ihre/seine eigenen Bedingungen fest, zu denen sie/es bereit ist, Klienten Geldmittel zu leihen. Generell lässt sich sagen, dass Banken bei Beantragung eines Kredits eine Dokumentation von folgenden Unterlagen verlangen: Jahresabschluss der letzten abgeschlossenen Periode (im Falle einer Wirtschaftsprüfung auch Prüfbericht), Körperschaftssteuererklärung, aktuelle Berichte und auch Pläne für die Zukunft, einschließlich der Zahlungsweise des Darlehens/Kredits. Der Vorteil von Darlehen und Krediten liegt in ihrer Verfügbarkeit und relativ schnellen Abwicklung; die Höhe, die jedes Unternehmen erhält, liegt jedoch bei jeder Bank/Finanzinstitution. Allerdings sind Kredite grundsätzlich mit Zinsen und verschiedenen Gebühren (z.B. für die Bearbeitung eines Antrags) verbunden, für die Banken die Finanzierungen gewähren und die unter anderem im Rahmen des Wirtschaftsergebnisses in den einzelnen Rechnungsperioden gerechnet werden müssen. Gleichzeitig kommt es auch sehr häufig vor, dass das Unternehmen (Kreditnehmer) einen Kredit/Darlehen gegen eine Bank (Gläubiger) besichert haben muss, und zwar in unterschiedlicher Form – zum Beispiel durch Sicherung von beweglichen/unbeweglichen Sachen, Bankkonten, Forderungen usw. Darüber hinaus ist das Unternehmen während der „Kreditlaufzeit“ verpflichtet, der Bank einzelne und nicht nur Buchhaltungsunterlagen vorzulegen, die der kontinuierlichen Beurteilung der Finanzlage (Gesundheit) des Unternehmens dienen.
In den Rechnungslegungsvorschriften findet man Bankkredite und Darlehen insbesondere in tschechischen Rechnungslegungsstandards Nr. 016 und Nr. 018, sowie in der Verordnung Nr. 500/2002 Slg., für Unternehmer. Hier erfahren Sie unter anderem, wie und wann Sie erhaltene Kredite/Darlehen ausweisen müssen; wie Zinsen/ Gebühren usw.– Aufwand vs. Nebenanschaffungspreis des Anlagevermögens – einzuschätzen sind.
Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, Geldmittel von einem laufenden Bankkonto abzuheben, falls das Guthaben auf unserem Geschäftskonto nicht ausreicht, d.h. sogenannt „Man kann in den Minusbetrag gehen“. Dieser Service ist nicht einmalig und kann fortlaufend wiederholt werden. In der Regel handelt es sich hierbei um eine kurzfristige Finanzierungsform. Zu den Vorteilen eines Kontokorrents gehört insbesondere die schnelle Verfügbarkeit (Banken verlangen in der Regel nicht die Vorlage aller Unterlagen wie bei einem Bankkredit).
Und im Gegenteil: bei der Kontokorrent-Nutzung entstehen, genau wie bei einem Bankkredit, Kosten in Form von Zinsen, wobei der Zinssatz in der Regel höher ist als bei „normalen“ Bankkrediten.
Die Buchhaltungsregeln sind identisch mit den für Bankdarlehen und -kredite festgelegten Regeln.
Dies ist eine weitere in der Praxis weit verbreitete Finanzierungsform. Durch Leasing (anders gesagt „Miete“) kann sich das Unternehmen die benötigten Vermögenswerte sichern, ohne dafür auf einmal Geld ausgeben zu müssen. Man kann die Geldmittel in einzelne Leasingperioden (-raten) aufteilen. Am häufigsten mieten Unternehmen im Leasing-Rahmen Autos, Maschinen oder andere Produktionsanlagen. Leasing kann in die 2 bekanntesten Arten – operatives Leasing und Finanzierungsleasing – unterteilt werden.
Operatives Leasing wird in der Praxis häufiger eingesetzt, der Vertrag wird für einen deutlich kürzeren Zeitraum geschlossen als beim Finanzierungsleasing. Sein Vorteil besteht darin, dass Risiken - beispielsweise in Form von Schadensrisiken, Kosten für Wartung und Reparaturen, Versicherungen usw. - nicht vom Vermieter auf den Mieter übertragen werden. Der Mietgegenstand bleibt während der gesamten Nutzungsdauer im gesamten Eigentum des Vermieters und der Mieter zahlt die regelmäßigen Mietbeträge. Nach Beendigung des Vertrages geht das Vermögen nicht in das Eigentum des Klienten (Mieters) über, sondern geht an den Eigentümer zurück.
Im Gegensatz dazu kümmert sich der Leasingnehmer beim Finanzierungsleasing um das geliehene Vermögen, als wäre es seine eigene, d.h. er zahlt die Reparatur- und Betriebskosten. Normalerweise wird dieses Leasingverhältnis für einen längeren Zeitraum abgeschlossen. Darüber hinaus wird zu Beginn des Leasingverhältnisses eine einmalige Akontozahlung geleistet, die in der Regel zwischen 20 % und 30 % des Preises des Leasingobjekts liegt; d.h. zu Beginn dieser Geschäftsbeziehung ist es mit einem höheren Aufwand zu rechnen. Im Gegensatz zum Operating-Leasing hat der Kunde jedoch die Möglichkeit (Verpflichtung), das Vermögen nach der Tilgung aller vereinbarten Raten abzukaufen und zum neuen Eigentümer zu werden.
Der Nachteil beider Leasingverhältnisse/-verträge ist die Höhe der Mietbeträge, die höher als der Kaufpreis des Leasinggegenstandes selbst ist. Im Mietbetrag sind nämlich alle mit der Nutzung des jeweiligen Vermögens verbundenen Gebühren enthalten, so dass man für die vereinbarte Mietdauer nicht nur den Preis des Leasing-gegenstandes selbst, sondern auch die damit verbundenen Kosten zahlt. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass das Unternehmen von Beginn der Nutzung an nicht Eigentümer ist, d.h. dass es über „fremdes“ Eigentum verfügt, das es zu den vereinbarten Konditionen zu betreuen hat.
Mietverhältnisse/-verträge als solche müssen vom Unternehmen sowohl buchhalterisch (insbesondere unter dem Gesichtspunkt des zeitlichen Zusammenhangs von Kosten und Erträgen) als auch steuerlich (unter Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten in einzelnen Steuerperioden) behandelt werden. Während das operative Leasing als solches (aus Sicht der Vertragsart) im Bürgerlichen Gesetzbuch behandelt wird, ist für das Finanzierungsleasing keine Vertragsart definiert und es wird daher als unbenannt abgeschlossen.
Ausführlichere Informationen zum Thema „Leasing“ finden Sie in unserem zuvor veröffentlichten Artikel.
Dabei handelt es sich um einen Abkauf von Forderungen vor deren Fälligkeit auf Basis eines Factoring-Vertrags. Wir versenden Rechnungen an den Abnehmer/Kunden und gleichzeitig an ein Factoring-Unternehmen (Factor), das in der Regel 80 - 90 % des solchermaßen „abgetretenen“ Wertes der Forderungen finanziert.
Es gibt zwei Factoring-Arten, das regressive Factoring, das sog. falsche Factoring, das eine Dienstleistung darstellt, bei der das Risiko beim Kunden (Lieferanten) verbleibt, wenn die Forderung vom Abnehmer nicht beglichen wird. Im Vertrag ist eine sog. Regressfrist - eine Schutzfrist vorgesehen, in der das Factoring-Unternehmen Maßnahmen zur Einziehung der Forderung vornimmt. Bei diesem Factoring bleibt die Forderung im Eigentum des Lieferanten. Eine andere Art ist das Non-Regress-Factoring, bei dem der Factor die Rechte und Risiken bei der Forderungs-abtretung übernimmt und der Preis für diese Leistung vom Factor daher höher ist als beim Regress-Factoring. Hierbei geht jedoch das Eigentum an der Forderung vom Lieferanten auf den Factor über.
Der Vorteil von Factoring besteht darin, dass man das Geld grundsätzlich sofort erhält und sofort verwenden kann; im Gegenteil muss man bedenken, dass das Factoring-Unternehmen diese Leistungen nicht kostenlos erbringt, d.h. es ist immer mit Zinsen und Gebühren zu rechnen.
Für den Einsatz von Factoring gibt es keine gesetzliche Definition, da es sich um ein Vertragsverhältnis handelt. Grundsätzlich richtet sich stets nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und den allgemein geltenden Rechnungs-legungsvorschriften. Factoring war auch eines der Themen der Interpretation des Nationalen Buchungsrats, nämlich der Interpretation I-12. Gleichzeitig haben wir dieses Thema in der Vergangenheit bereits in unserem
GT-Newsletter ausführlicher behandelt.
Jede Art externer Finanzierungsquelle muss im Jahresabschluss des Unternehmens (Buchhaltungseinheit) korrekt ausgewiesen werden. Finanzierungen aus externen Quellen weist man in der Bilanz üblicherweise im Bereich der Verbindlichkeiten (hauptsächlich Darlehen und Kredite, Kontokorrent) – kurzfristig/langfristig, sowie im Bereich der Gewinn- und Verlustrechnung (hauptsächlich Zinsen, Gebühren) aus. Der Leasing-Bereich wird fortlaufend in der Gewinn- und Verlustrechnung (Mietzins und sonstige Gebühren) und in der Bilanz (Verbindlichkeiten – Leasingraten) erfasst. Factoring wird sowohl in der Bilanz (Forderungsbereich) als auch in der Gewinn- und Verlustrechnung (insbesondere Gebühren, Zinsen und Forderungsabtretung) erfasst.
Es gibt unzählige Arten von externen Finanzierungen, die wir in unserem Artikel nicht erwähnt haben, wie z.B. die Finanzierung in Form von Fördermitteln, der Bereich von Schuldverschreibungen, der Verkauf von Vermögen usw. Wir wollten in unserem Artikel die am häufigsten verwendeten Formen der Finanzierung aus externen Quellen nahebringen; es liegt jedoch immer in der Verantwortung jedes Unternehmens, eine detaillierte Analyse durchzuführen, welche Finanzierungsart für es - nicht nur im Rahmen des aktuellen Bedarfs, sondern auch im Hinblick auf die zukünftige Periode und erwartete Verpflichtungen - am besten geeignet ist.
Im Fall von etwaigen Ihren Fragen (oder wenn Sie sich nicht sicher sind), nicht nur in Bezug auf die Auswirkungen der externen Finanzierung auf die Finanzberichterstattung, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
Autor: Michal Kováč, Kateřina Hubičková, Petra Stys