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| January 5, 2017

MwSt.-Satz auf Zeitungen und Zeitschriften

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Der tschechische Präsident hat eine Änderung des Mehrwertsteuergesetzes nicht unterzeichnet, nach der auf die Zeitungen und Zeitschriften der sog. zweite ermäßigte Steuersatz angewendet wird. Der Entwurf der Gesetzesänderung ist in die Abgeordnetenkammer zurückgekehrt, und die Abgeordneten werden darüber erneut abstimmen. Auch nach dem 1. Januar 2017 wird somit auf Zeitungen und Zeitschriften weiterhin der sog. erste ermäßigte Steuersatz angewendet. Die weitere Entwicklung werden wir verfolgen.