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Roman Burnus | | January 14, 2022
Am 6. Januar 2022 erließ das Finanzministerium einen Finanzrundbrief, der die neue Anweisung D-54 der Generalfinanzdirektion mit einheitlichen Wechselkursen für die Fremdwährungsumrechnung für den Steuerzeitraum 2021 enthält (siehe § 38 des Gesetzes Nr. 586/1992 Slg., über Einkommenssteuern).
Zu den am häufigsten verwendeten Kursen gehören die folgenden:
Den vollständigen Wortlaut der GFR-Anweisung finden Sie hier.