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Adam SImota | March 25, 2025
Der tschechische Finanzmarkt tritt in eine neue Ära der Regulierung digitaler Aktiva ein. Präsident Petr Pavel unterzeichnete am 6. Februar 2025 das Gesetz zur Digitalisierung des Finanzmarkts, das eine grundlegende Änderung in der Regulierung von Krypto-Assets darstellt.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird die Tschechische Nationalbank (ČNB) zur Behörde, die für die Erfüllung der in der Verordnung MiCA[1] festgelegten Funktionen und Aufgaben verantwortlich ist. Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes war die CNB nicht sachlich für die Bearbeitung von Anträgen und Mitteilungen gemäß der Verordnung zuständig. Am 15. Februar 2025 trat das Gesetz in Kraft und die CNB sollte darauf vorbereitet sein, ihre neuen Befugnisse voll auszuüben.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird die CNB bereit sein, verschiedene Arten von Anträgen und Benachrichtigungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Krypto-Assets entgegenzunehmen.
Die CNB wird annehmen:
Ein weiterer wichtiger Verantwortungsbereich wird der Empfang von Absichtserklärungen von Emittenten elektronischer Geld-Token sein, falls das Unternehmen ein öffentliches Angebot und einen Handel mit Tokens anstrebt, einschließlich der zugehörigen Whitepapers. Die CNB wird auch die Stelle sein, die Lizenzen an Anbieter von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Assets (CASP) vergibt und Kontrolle über Unternehmen, die bereits über eine Genehmigung der CNB zur Bereitstellung von Krypto-Assets-Dienstleistungen verfügen. Wer in diesem Bereich Dienstleistungen erbringen möchte, kommt ohne die Genehmigung der CNB nicht aus.
Für Unternehmen, die bereits auf dem Markt für Krypto-Assets tätig sind, gilt eine Übergangsfrist. Dienstleister, die vor dem 30. Dezember 2024 aufgrund einer Gewerbeberechtigung zur Ausübung dieser Tätigkeit berechtigt waren, dürfen ihre Tätigkeit unter der Voraussetzung fortsetzen, dass sie die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Bis spätestens 31. Juli 2025 müssen sie gemäß Artikel 63 der MiCA-Verordnung einen Antrag auf eine Genehmigung zur CASP-Tätigkeitsausübung einreichen. Während der Übergangszeit können sie ihre Tätigkeit auf Grundlage der ursprünglichen Zulassung bis zur Rechtskraft der Entscheidung über ihren Antrag, längstens jedoch bis zum 1. Juli 2026, fortsetzen.
Parallel zu den neuen regulatorischen Verpflichtungen schlägt die CNB ein neues Kapitel in ihrem Ansatz zu digitalen Vermögenswerten auf. Die Zentralbank erwägt, eine umfassende Analyse hinsichtlich der möglichen Aufnahme von Bitcoin in ihre Devisenreserven durchzuführen, die sich derzeit auf etwa 3,4 Billionen Kronen belaufen. Dieser Schritt löst eine intensive Debatte unter Experten aus.
Ökonomen und Finanzexperten äußern gemischte Reaktionen auf dieses Vorhaben. Als Hauptargumente der Skeptiker gelten vor allem die hohe Volatilität des Bitcoins, die fehlende staatliche Garantie und die regulatorische Unsicherheit. Befürworter verweisen hingegen auf das Potenzial zur Diversifizierung der Reserven und die Möglichkeit, am technologischen Fortschritt im Finanzsektor zu partizipieren.
Die mögliche Aufnahme von Bitcoin in die Reserven der CNB würde im europäischen Kontext einen bedeutenden Präzedenzfall darstellen. Die bevorstehende Analyse sollte einen umfassenden Überblick über diese Problematik geben und als Grundlage für weitere strategische Entscheidungen der Zentralbank im Bereich digitaler Vermögenswerte dienen.
Die Umsetzung der MiCA-Verordnung stellt einen bedeutenden Meilenstein in der Regulierung von Krypto-Assets in der Tschechischen Republik dar. Die Rolle der Zentralbank, ČNB, als Hauptregulierungsbehörde wird für mehr Transparenz und Sicherheit auf dem Krypto-Asset-Markt bringen. Die festgelegten Übergangsfristen geben den bestehenden Dienstleistern ausreichend Zeit, sich an die neuen regulatorischen Anforderungen anzupassen und somit gewährleisten sie die Marktstabilität während des Transformationsprozesses. Erst die Praxis der Regulierungsbehörde wird uns die Komplexität des Prozesses zur Erlangung der entsprechenden Genehmigungen verdeutlichen. Angesichts der zunehmenden Beliebtheit von Krypto-Assets war eine Regulierung unvermeidlich. Allerdings ist noch unklar, ob die Prozesse der Zentralbank zu kontraproduktiven Verzögerungen auf dem modernen digitalen Markt führen werden. Ein wesentlicher Vorteil von Krypto-Assets sind Geschwindigkeit, Flexibilität und Anonymität. Die Zentralbank muss in der Lage sein, mit diesen Besonderheiten zu arbeiten, um den Markt für digitale Währungen wirksam zu regulieren.
[1] Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2023/1114 vom 31. Mai 2023, über Krypto-Asset-Märkte und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010, und der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937 (MiCA), vollständiges Inkrafttreten am 30. Dezember 2024.